Bei ihren Vertragschecks entdeckten die Experten der Verbraucherzentralen bundesweit wiederkehrende Vertragsmängel. Dabei geht es unter anderem um Entgelterhöhungen, kostenpflichtige Zusatzleistungen oder Haftungsfragen. „Viele Klauseln benachteiligen die Pflegebedürftigen unangemessen. Doch die Verträge sind häufig über 30 Seiten lang und schwer verständlich. Betroffenen fallen die Mängel erst auf, wenn es Konflikte gibt“, erklärt Projektkoordinator Heiko Dünkel. Bislang 25 ausgewählte Anbieter und deren Verbände hat das Projekt deshalb abgemahnt, die ihre Verträge daraufhin größtenteils änderten. In drei Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Mit ersten Urteilen ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

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Verträge ohne Kontrolle?

Durch die Aufspaltung des Heimrechtes im Zuge der Föderalismusreform von 2006 haben sich die Heimaufsichten aus Kompetenzerwägungen inzwischen überwiegend aus der Vertragsprüfung zurückgezogen. Die Bewohner von Pflegeheimen, vielen Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenpflege müssen ihre Verträge mit den Betreibern nun selbst beurteilen. Alleine in klassischen Pflegeheimen betrifft dies über 750.000 Menschen.

Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das die Rechte der Bewohner verglichen mit dem alten Heimgesetz erheblich gestärkt hat. Doch die neuen Rechte finden sich in vielen Verträgen nicht wieder. Oft fürchten Betroffene bei Konflikten mit der Einrichtung persönliche Nachteile, viele scheuen den Gang vors Gericht.

Es fehlt an flächendeckender Beratung

Verlässliche Hilfe ist schwer zu bekommen. Die Ordnungsbehörden verweisen ratsuchende Bewohner und deren Angehörige an die Verbraucherzentralen. Doch in vielen Bundesländern fehlen die Ressourcen, um eine flächendeckende Beratung und kollektivrechtliche Maßnahmen zu diesem umfangreichen Spezialthema zu leisten. Örtliche Pflegestützpunkte oder Pflegekassen haben nicht einmal einen Beratungsauftrag für diese Fragen.

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Beschränkte Abhilfe leistet seit einem guten Jahr das befristete Projekt „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)“. 14 Verbraucherzentralen und der vzbv kontrollieren im Rahmen dessen das Kleingedruckte in Verträgen, bieten rechtlichen Rat und tragen Probleme in die Öffentlichkeit. Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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