Mehrbettzimmer

Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus muss der Versicherte ebenfalls einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zahlen. Die restlichen Kosten trägt die Kasse. Dafür besteht ein Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen und Unterbringung im Mehrbettzimmer.

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Vom Arzt verschriebene Medikamente trägt ebenfalls größtenteils die Kasse, sofern es keine frei verkäuflichen Medikamente sind. Der Versicherte muss hier als Eigenanteil 10 Prozent (mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro) tragen. Viagra u.ä. Potenzmittel werden grundsätzlich nicht übernommen.

Vorsorgeuntersuchung und Heilmittel

Krebsvorsorgeuntersuchungen bezahlt die Kasse bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr. Am dem 35. Lebensjahr bekommt jeder Versicherte alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung von der Kasse bezahlt.

Als Heilmittel werden u.a. Krankengymnastik, Sprach- und Beschäftigungstherapie übernommen. Der Selbstbehalt für erwachsene Versicherte beträgt hier 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung.

Bei Verordnung durch den Arzt besteht auch ein Anspruch auf Hilfsmittel, die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Bagatellhilfsmittel gelten. Hierzu zählen z.B. Prothesen, Rollstühle oder einfache Hörgeräte. Die Kassen erstatten allerdings meist nur bis zu bestimmten Festbeträgen. Bei Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen gilt ein Eigenanteil von 20 Prozent.

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Hat ein Gesetzlich Versicherter ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren, kann er bei Krankheit des Kindes bis zu 10 Tage Arbeitstage zu Hause bleiben und erhält dafür ein sogenanntes „Kinderkrankengeld“.

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