Grundlagen der GKV: Was muss sie, was darf sie nicht, was kann sie?
Das Thema Gesetzliche Krankenkassen wird für den Versicherungsvertrieb immer bedeutsamer. Die Private Krankenversicherung steht am Scheideweg und jeder Vermittler ist gut beraten, sich mit der GKV auch vertrieblich intensiver auseinander zu setzen.

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Immer mehr Versicherungsprofis nehmen die Gesetzlichen Kassen in ihr Portfolio auf und unterstützen ihre Kunden dabei, bei der richtigen Krankenkasse versichert zu sein. Dabei sind die Unterschiede entgegen landläufiger Meinung erheblich.
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Zusammen mit dem Online-Dienst www.gesetzlicheKrankenkassen.de startet der Versicherungsbote mit der heutigen Ausgabe eine mehrteilige Serie, in denen wir die Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Leistungsunterschiede sowie die Chance als Türöffner im Vertrieb intensiv beleuchten.
Ein Gastartikel von Thomas Adolph & Matthias Eislöffel
Grundlagen der GKV
Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ist es, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ Dabei sind die Versicherten für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Die Gesetzlichen Krankenkassen sollen den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistung zur Seite stehen und eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung sicherstellen.
Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung spielt hierbei das individuelle Gesundheitsrisiko (also z.B. Vorerkrankungen) keine Rolle. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung auch nicht, wie Privatversicherte, vorstrecken. Die Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken, Therapeuten etc.) rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte „Solidargemeinschaften“, d.h. die Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, erhalten aber alle die gleichen Leistungen. So erhalten ärmere oder mittellose Mitglieder keine schlechtere Versorgung.
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Etwa 96 Prozent der Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber fest vorgegeben und somit bei allen Kassen gleich. Dazu gehören normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten, ebenso wie Standardimpfungen, die Therapie schwerer, langwieriger Erkrankungen, sowie die Behandlung von Unfällen und die anschließende Nachsorge.
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