Das unabhängige Analysehaus hat sowohl die Pflegetagegeldtarife als auch die Pflegerententarife im Rahmen der M&M Ratings untersucht.
„Gerade bei der Absicherung von demenzbedingter Pflegebedürftigkeit geht die Schere weit auf, mehr als die Hälfte der Pflegetagegeldabsicherungen leisten beispielsweise gar nicht bei Demenz. Pflegerententarife leisten hingegen in der Regel schon“ so Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.
„Drei Dinge sind bei der Beurteilung eines Pflegetarifs hinsichtlich einer Demenzerkrankung ausschlaggebend: Erstens, leistet er überhaupt? Zweitens, welche Demenzdefinition wird zur Leistungsanerkennung angesetzt? Drittens, in welcher Höhe leistet er?“ bringt es Stephan Schinnenburg auf den Punkt.

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Pflegetagegeldtarife: Oft keine Leistung bei Demenz

Im Demenzfall kommt es natürlich darauf an, dass zuallererst die Demenzerkrankung grundsätzlich im Tarif abgesichert ist. Hier tun sich die Anbieter der Pflegetagegeldtarife schwer. Ganze 59 Prozent der Krankenversicherer bieten überhaupt keine Leistung bei Demenz. Bei den Pflegerenten hingegen ist Demenz grundsätzlich immer versicherbar. Leistet der Tarif, sollten zur Leistungsanerkennung bestenfalls alle zur Feststellung der Demenz anerkannten Methoden zugelassen sein. Diese sind, neben dem SGB, wissenschaftliche Methoden, wie beispielsweise die Reisbergskala. Welche Methode die beste ist, ist schwer zu sagen. „Ein Tarif, der sich nicht nur auf eine Methode zur Feststellung der Demenz beschränkt, ist sicherlich als kundenfreundlicher einzustufen,“ so Schinnenburg.

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