Für Personenversicherungen sind Produktinformationsblätter (PIB) bereits seit 2008 vorgeschrieben. Seit dem 1. Juli 2011 sind auch Banken verpflichtet, dem Kunden ein Produktinformationsblatt für Anlageprodukte zu übergeben. Ab 2013 werden diese nun auch bei den staatlich geförderten Riester- und Basisrenten eingeführt.

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Mit Hilfe eines Standard-Produktinformationsblatt sollen Verbraucher die Produkte anhand weniger Kennzahlen erfassen und vergleichen können. Auf möglichst nur einer A4-Seite müssen die wichtigsten Punkte für den Kunden erklärt werden: Was ist versichert? Welche Kosten sind zu tragen? Wann wird nicht gehaftet? Diese Seitenvorgabe lässt sich selten umsetzen. Bisher werden häufig zwei bis drei Seiten benötigt.

BdV kritisiert Kostenquote

Zudem klaffen zwischen den Informationen, die der Verbraucher erhofft und benötigt, und den Informationen, die er bekommt, noch Welten. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bund der Versicherten (BdV), wünscht sich an dieser Stelle mehr Transparenz. Die vorgeschlagenen Vergleichskennzahlen führten Verbraucher eher in die Irre. Vor allem die Kostenquote prangerte Kleinlein an: „Versicherer können diese Kostenquote durch Tricksen mit den Vertragslaufzeiten so manipulieren, dass teure Angebote auf einmal besonders günstig erscheinen“. Zwar wird diese in Euro und Cent ausgewiesen, jedoch können Versicherungsnehmer damit kaum etwas anfangen.

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Vergleichbar sind Produktinformationsblätter nur bedingt. Grundlegend können nur Produkte mit einheitlichen Vorraussetzungen verglichen werden. Dementsprechend müssen unter anderem Vertragslaufzeit, Renteneintrittsalter und Vor-Kosten-Rendite gleich sein. Ansonsten ist der Trickserei von gewieften Vermittlern Tür und Tor geöffnet.

Produktinformationsblatt - erster Entwurf noch in den Kinderschuhen

Versicherungslaien wünschen sich klare und einfache Erklärungen. Von Interesse ist da zum Beispiel, ab wann sich eine Anlage rechnet. Wie alt muss der Versicherungsnehmer eigentlich werden, ehe er Plus macht? Wo ist der Bezug zur Inflation? Bisher sind diese Informationen auf dem Blatt nicht vorhanden.

Auch die angedachten Risiko-Rendite-Profile werden seitens des BdV kritisiert. Zum einen können diese nur durch komplexe Berechnungen von Rating-Agenturen ermittelt werden, zum anderen würden sie den Leser eher verunsichern.

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Das Fazit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Produktinformationsblättern im Bankenbereich fiel bereits ähnlich ernüchternd aus. Kurz vor deren Einführung hatte die BaFin je 120 Blätter zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten von insgesamt 180 Banken genauer unter die Lupe genommen und sie auf die Vergleichbarkeit des jeweiligen Anlageangebots geprüft. Dabei waren Prospekte unvollständig und schwer verständlich. Das größte Problem war, dass die Produktinformationsblätter so unterschiedlich aufgebaut waren, dass ein vernünftiger Vergleich verschiedener Finanzprodukte dem Kunden nicht erleichtert wurde. Damit wurde das Ziel eindeutig verfehlt.

So dürfte man auch die ersten Gehversuche für ein Standard-Produktinformationsblatt bei Riester- und Basisrenten werten. Der Anfang ist gemacht. Dennoch besteht bis zur Einführung noch reichlich Diskussionsbedarf. Mit klaren Vorgaben seitens des Gesetzgeber könnte hier ein Muster an Transparenz für den Vertrieb geschaffen werden.

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Für die Versicherungswirtschaft birgt das ein gewisses Risiko. Wenn der Kunde aufgrund des neu geschaffenen Produktinformationsblattes weiß, dass er mindestens 85 oder 90 Jahre alt werden muss, damit sich die Investition in ein solches Produkt lohnt, dann könnte das eher abschreckend wirken. Somit könnte die Einführung des PIB für 2013 zum Knieschuss für die sowieso schon angeschlagenen Riesterrenten werden.

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