Das übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist, die Erst- und Rückversicherungsunternehmen in der Europäischen Union, die bislang vergleichsweise gut durch die europäische Staatsschuldenkrise gekommen sind, auch für die Zukunft krisenresistent zu machen, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF).

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Dies hat Auswirkungen auf die Eigenmittelausstattung der gesamten Versicherungsbranche, was dem Projekt den Namen „Solvabilität II“ oder „Solvency II“ einbrachte. Es gehört gegenwärtig zu den wichtigsten EU-Vorhaben im Bereich Finanzdienstleistungen.

Die Kernelemente des Vorhabens sind nach Angaben des BMF:

  1. Die Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sowie Begünstigten.
  2. Die Modernisierung des regulatorischen Rahmens.
  3. Die Vorausschauende, risikobasierte Aufsicht im Einklang mit der ökonomischen Realität.
  4. Die Integration des europäischen Versicherungsmarktes.
  5. Die Verringerung regulatorischer Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen.
  6. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherungswirtschaft.

Solvency II richtet die Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen neu aus. Gleichermaßen werden aufsichtsrechtliche Maßnahmen geändert. Ziel ist es, Das Insolvenzrisiko von Versicherungsunternehmen zu minimieren. Dies soll mithilfe einer „Drei-Säulen-Strategie“ gewährleistet werden. Sie sei mit dem Eigenkapitalstandard („Basel II“) im Bereich der Bankenaufsicht vergleichbar:

  1. Im Rahmen der ersten Säule wird geregelt, wie hoch die Eigenmittel der Versicherer künftig sein müssen.
  2. In der zweiten Säule werden die Aufsichtsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) festgelegt. Weiterhin ist geregelt, wie sie ihre innere Organisation (Governance) gestalten müssen.
  3. Die dritte Säule befasst sich mit Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten und dem Meldewesen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen orientieren sich stärker als bisher an qualitativen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Instrumente – allen voran ein professionelles Risikomanagement – würden an Bedeutung gewinnen.

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Der Gesetzesentwurf basiert auf der EU-Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (2009/138/EG) und ist bis zum 31. Oktober 2012 in deutsches Recht umzusetzen. „Die Europäische Kommission hat mittlerweile vorgeschlagen, die neuen Anforderungen an die Versicherungsunternehmen erst zum 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die entsprechenden Verhandlungen auf europäischer Ebene sind jedoch noch nicht abgeschlossen“, so das BMF. Der Gesetzesentwurf (PDF-Datei) kann auf der Webseite des BMF eingesehen werden.

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