Kontrolliert in die Pleite: EU-Kommission erarbeitet Konzept für einen „Europäischen Abwicklungsrahmen“
Die Finanzkrise war auch ein Supergau für die Versicherungswirtschaft – zwar waren die Verluste geringer als bei Banken - doch das Vertrauen der Kunden in langfristige Geldanlagen wurde erschüttert.
Zugleich zog die Finanzkrise auf der Anbieterseite ein Problem nach sich, dass in der Versicherungsbranche unter dem Begriff „Moral Hazard“ bekannt ist. Warum soll ein Geldinstitut verantwortungsvoll wirtschaften, wenn im Fall einer Insolvenz der Staat einspringt? Systemrelevante Banken können sich notfalls auf die Hilfe des Steuerzahlers verlassen, so dass die Gewissheit, „too big to fail“ zu sein, einen falschen Anreiz zu unabwägbaren Risikogeschäften gibt. Es bedurfte folglich eines Vorschlages, wie im Falle einer Insolvenz die Finanzinstitute stärker in Haftung genommen werden können.

Die EU-Kommission empfiehlt mehr Prävention und eine engere Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden

Handlungsbedarf hat auch die EU gesehen und kündigte für das Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ an.
Das Konzept sieht eine Stärkung der präventiven Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörden vor. So sollen Finanzinstitute in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bereits im Vorfeld einer Krise zu Abwicklungsplänen („Living Will“) verpflichtet werden. In diesen Plänen wird festgehalten, wie Gläubiger im Insolvenzfall zu ihrem Recht kommen können und eine geordnete Auflösung oder Umstrukturierung des Unternehmens möglich ist.
Zugleich werden große Geldinstitute zu der Erstellung eines „Sanierungsplans“ verpflichtet: verschiedenen Szenarien der Insolvenz werden darin durchgespielt, etwa die Beschaffung dringend notwendigen Kapitals im Fall unzureichender Liquidität.

Instrumente der Abwicklung

Der EU-Legislativvorschlag sieht des weiteren vor, dass es für die Aufsichtsbehörde möglich sein soll, bei einem Finanzinstitut „Änderungen an Rechtsstruktur, Geschäftsbereichen und Unternehmensstruktur“ durchzusetzen, wenn sie die vorgelegten Pläne für ungeeignet hält. Zugleich ist angedacht, dass jeder Mitgliedsstaat eine zuständige Behörde für die Abwicklung der Geldinstitute benennt, etwa das Finanzministerium oder die Zentralbank.
Dieser Behörde wird das Recht eingeräumt, Finanzinstitute ganz oder teilweise ohne Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf anzubieten. Die Kosten für die Abwicklung sollen zwischen Anteilseignern, Gläubigern sowie einem noch zu schaffenden europäischen Abwicklungsfond aufgeteilt werden.

Centrum für Europäische Politik bewertet Maßnahmen vorsichtig positiv

Das wirtschaftsliberale Forschungsinstitut CEP hat die Vorschläge der EU-Kommission in einer aktuellen Stellungnahme vorsichtig positiv bewertet.
Sie seien geeignet, um die marktverzerrenden Moral-Hazard-Effekte zu verringern und eine stärkere Disziplinierung der Marktteilnehmer zu bewirken. Jedoch wurde auch Kritik an den Plänen geäußert: so seien einige Maßnahmen wie der Eingriff in die Rechts- und Unternehmensstruktur sowie die Zwangsentäußerung der Institute als zu rigoros zu bewerten und nur als letzte Möglichkeit – als „ultima ratio“ – in Betracht zu ziehen.

Mirko Wenig

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