Beschäftigte in Branchen mit hohem Verdienstniveau investierten mehr in die betriebliche Altersvorsorge als Beschäftigte in Niedriglohnbranchen. Am höchsten fiel mit 1,6 Prozent der Anteil der umgewandelten Bruttoverdienste in der Finanzbranche – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – aus. Das waren je Beschäftigten jährlich 889 Euro. Die niedrigsten Anteile wurden in der Leiharbeitsbranche – der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften – mit 0,1 Prozent und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien mit 0,2 Prozent ermittelt. Die Arbeitnehmer investierten hier jährlich 29 Euro beziehungsweise 45 Euro.

Die Größe des Arbeitgebers, gemessen an der Anzahl der Beschäftigten, ist im Gegensatz zur Branche für die Entscheidung der Beschäftigten zur Entgeltumwandlung nicht relevant. In allen betrachteten Unternehmensgrößenklassen betrug der Anteil der umge­wandelten Verdienste zwischen 0,7 Prozent und 0,8 Prozent.

Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil ihres künftigen Verdienstes. Im Gegenzug erhalten sie vom Arbeitgeber die Zusage auf eine im Rentenalter auszuzahlende wertgleiche Betriebsrente. Seit dem Jahr 2002 haben alle Beschäftigten ein gesetzliches Anrecht, vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zu verlangen, sofern der jeweilige Tarifvertrag dem nicht entgegen steht. Um den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert. Bis zu einer Obergrenze ist der umgewandelte Betrag für Beschäftigte und Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei.

Dies sind Ergebnisse der alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebung. Für das Berichtsjahr 2008 wurde erstmalig der Anteil der Entgeltumwandlung erhoben.

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