Die Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz ist zudem die erste Pflegerente mit „Geld-Zurück-Garantie“. Sie soll auch bei Demenz leisten, garantiert Beitragsstabilität und im Pflegefall eine frei verfügbare Rente. Es werden die Produktalternativen „Sofortschutz“ und ein „Aufbauplan“ über zehn Jahre angeboten. Die Höhe des Pflegeschutzes lässt sich dabei flexibel gestalten. Zur Auswahl stehen die Varianten „Komfort“ und „Premium“ mit unterschiedlichen Leistungsstaffeln, die man um die Zahlung einer Einmalleistung ergänzen kann. Bereits zum Produktstart verlieh die Ratingagentur Morgen & Morgen die Bestnote „ausgezeichnet“ (5 Sterne) für den „Sofortschutz“ von Swiss Life.

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Die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit sind abgesichert – ebenso wie die Familie, denn mit dem zusätzlich versicherbaren lebenslangen Todesfallschutz fließt das nicht für Pflegeleistungen verbrauchte Kapital zurück an die Angehörigen. Die häufige Sorge, dass der Versicherte oder seine Angehörigen leer ausgehen, ist damit unbegründet.

Beide Produktalternativen des Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz im Überblick:


  • Der „Aufbauplan“ steht Menschen ab dem 40. Lebensjahr offen, zeichnet sich durch stark vereinfachte Gesundheitsfragen aus und leistet nach einer mindestens 10-jährigen leistungsfreien Zeit (Aufbauphase).
  • Im Gegensatz zu marktgängigen Pflege-Optionstarifen garantiert der „Aufbauplan“ ein festes Leistungsniveau ab Vertragsbeginn.
  • Sollte man tatsächlich während der Aufbauphase pflegebedürftig werden, zahlt Swiss Life die vereinbarte Pflegerente nach Ablauf der leistungsfreien Zeit.
  • Bei vergleichbaren Produkten leisten Wettbewerber häufig nur, wenn innerhalb einer vereinbarten Wartezeit eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit eintritt oder es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

Bei der Variante „Sofortschutz“ kann man sich ebenfalls ab dem 40. Lebensjahr versichern. Man erwirbt einen sofortigen und lebenslangen Versicherungsschutz ohne Warte- bzw. Karenzzeiten.

Weitere Kundenvorteile der Swiss Life Pflegerente:

  • Der Kunde kann jederzeit auf das in der Police gebundene Kapital zugreifen, um es anderweitig einzusetzen.
  • Falls der Versicherte stirbt, ohne pflegebedürftig geworden zu sein, werden 90 % der eingezahlten Prämie und die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile an die Angehörigen ausbezahlt. Das gilt auch für einen Versicherten, der bereits eine Pflegerente bezieht, wobei in diesem Fall dann zuvor geleistete Renten bei der Auszahlung abgezogen werden.
  • Hat ein Versicherungsnehmer mindestens 18 Monate ununterbrochen eine Rente der Pflegestufe III bezogen, verzichtet Swiss Life auf die Herabsetzung der Pflegerente, sofern die Einstufung in eine geringere Pflegestufe erfolgt oder die Pflegebedürftigkeit entfällt.

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