Prinzipiell begrüßte der PKV-Verband das mit der Gesetzesinitiative verfolgte Regelungsziel, eine Begrenzung der Vermittlerprovisionen zu schaffen. So könnten übertriebene Provisionen verhindert werden. Vor allem die Erhöhung der Stornohaftungszeit auf 60 Monate ist sinnvoll. Durch diese Regelung könnten die Abschlusskosten spürbar gesenkt und der Praxis der „Umdeckungen“ durch Vermittler wirksam begegnet werden, erklärte PKV-Direktor,Volker Leienbach.

Anzeige

Eine Umsetzung der geplanten Neuregelungen zum 1. Januar 2012 steht Leienbach eher kritisch gegenüber. In den Vorschlägen zur Provisionsdeckelung herrschten noch zu viele Unklarheiten und Unstimmigkeiten. Hier sollte „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten.

Der PKV schlägt daher vor die Änderungen im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG) gemeinsam mit der Umsetzung des Unisex-Urteils im Dezember 2012 umzusetzen. Dann wäre auch genügend Zeit für eine handwerklich saubere Umsetzung der Neuregelungen. Sinnvollerweise sollten die Änderungen im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG) parallel zur Umsetzung des Unisex-Urteils im Dezember 2012 in Kraft treten. Damit wäre genügend Zeit für den Gesetzgeber eine handwerklich saubere Umsetzung der Neuregelungen zu finden.

Anzeige