Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung lehnt der "VdK" ab. Mit der Einführung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung sei den gesetzlich Versicherten schon genug zugemutet worden, sagte Mascher. Ein Sozialausgleich für Geringverdiener wäre auch hier kompliziert und bürokratisch.
Außerdem würden die Arbeitgeber einmal mehr ein Stück weit aus der Verantwortung entlassen werden, kritisierte die "VdK"-Präsidentin. Hinzu komme, dass man, um einen nennenswerten Betrag ansparen zu können, jahrzehntelang beträchtliche Summen in solch eine private Zusatzversicherung einbezahlen müsste. "Es ist mir unverständlich, wie man angesichts der letzten Finanzkrise noch auf Kapitaldeckung zur Finanzierung eines allgemeinen Lebensrisikos setzen kann. Schon heute müssen viele Lebensversicherer ihre Zinsversprechen von Jahr zu Jahr nach unten korrigieren. Statt die Entsolidarisierung der sozialen Sicherungssysteme voranzutreiben, müssen die Ressourcen des Systems genutzt werden", forderte die "VdK"-Präsidentin.

Die private Pflegeversicherung habe seit ihrer Einführung 1994 jährlich zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro Rücklagen bilden können, weil die privat Pflegeversicherten mit ihren oft höheren Einkommen ein geringeres Pflegefallrisiko aufweisen als die Normal- und Geringverdiener in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
"Für die privat Pflegeversicherten würde sich durch diesen Ausgleich der unterschiedlichen Risiken nichts ändern, da die Versicherten in der gesetzlichen wie in der privaten Pflegeversicherung im Pflegefall völlig identische Leistungen bekommen, die gesetzlich festgelegt sind", erläuterte Mascher. "Durch eine Heranziehung der Rücklagen für einen Risikoausgleich könnte man die steigenden Pflegekosten auf lange Sicht solide finanzieren."

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