Damit haben im laufenden Jahr bereits mehr als 830.000 einen solchen Vertrag abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Riester-Verträge durchbrach damit die 14-Millionen-Grenze und erhöhte sich mit Stand 30. September 2010 auf knapp 14,1 Millionen.
Die Zahl der Wohn-Riester-Verträge stieg ebenfalls an. Im dritten Quartal entscheiden sich 65.000 Menschen für die "Eigenheimrente".

Zulagenantrag bis Dezember stellen

Wer im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2010 nachholen, um sich die Zulage für 2008 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden - auch dann, wenn die darüber hinaus gehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung günstiger ist.

Mit einem Dauerzulagenantrag kann man den Anbieter beauftragen, jährlich den Zulagenantrag bei der "Zentralen Zulagenstelle für Vermögen" (ZfA) zu stellen.
Damit läuft das Verfahren automatisch, und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf und nur eventuelle Veränderungen - wie beispielsweise Familienzuwachs -müssen mitgeteilt werden.

Um sich die staatliche Förderung für 2010 bis Jahresende zu "sichern" müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen.

Hinweis:
Bei den genannten Zuwächsen handelt es sich um Nettozuwächse, d. h., Vertragsabgänge bzw. Kündigungen sind bereits berücksichtigt. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge (aktuell keine Beitragsleistungen in der Ansparphase) wird für das Jahr 2008 auf rund 15 Prozent geschätzt und liegt damit unter dem Wert für nicht förderfähige Rentenversicherungen.

Entwicklung der Privaten Vorsorge [PDF] Quelle: BMAS

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