Die Zuschussrente ist an Riesterverträge geknüpft. In seiner umfangreichen Stellungnahme lobte der GDV diesen Finanzierungsansatz des Modells: die Koppelung von steuerfinanzierter Aufstockung bei einer längeren Versicherungszeit und zusätzlicher Vorsorge. Dies „beachtet das Subsidiaritätsprinzip, honoriert eigene Anstrengungen und wahrt zugleich den Abstand zur Grundsicherung“, heißt es.

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Die Grundsicherung im Alter soll nach Vorschlägen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 850 Euro aufgestockt werden, seien nur diverse Zugangsvorraussetzungen erfüllt. Unter anderem müssen zunächst 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Der GDV schlug vor, diesen Vorsorgezeitraum nicht zu lang zu gestalten, „um einen ausreichenden Anreiz zur Eigenvorsorge zu erhalten“.

Nicht unter Zeitdruck

Die Altersvorsorge habe stets eine lange Vertragsbindung - Grund genug, solche Entscheidungen wohl überlegt zu treffen. Die neue Regelung hätte zur Konsequenz, „dass alle Altersjahrgänge, die zwischen dem Jahr 2017 und 2047 in Rente gehen wollen, spätestens zum Ende des Jahres 2012 über einen Vorsorgevertrag verfügen müssen“. Entsprechend empfiehlt der GDV einen „gleitenden Einstieg“ in die Zuschussrente.

Die Produktpalette zur Vorsorge sollte neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge zudem die Basisrente einschließen. Letztere wäre steuerlich gefördert. Die Ausweitung der steuerlichen Förderung wünscht sich der GDV außerdem für die kapitalgedeckte Altersvorsorge.

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Ursula von der Leyen hatte Anfang September ihre Reformpläne für die Zuschussrente vorgestellt. Problematisch ist das Modell vor allem deshalb, weil nicht jeder durchgehend erwerbstätig sei, der später auf eine Aufstockung seiner Grundsicherung angewiesen sei. Laut Handelsblatt zweifelt daher auch die Deutsche Rentenversicherung: Die besonders vom Zuschuss abhängige Zielgruppe profitiere von der neuen Regelung kaum. (Siehe auch: Zuschussrente - Riester wird Zwangsjacke, ein Kommentar von Mirko Wenig).

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