Seit dem 1. Oktober bietet die "Ergo Versicherung" ihre neue Privat-Haftpflicht an. Eine Besonderheit des neuen Produkts ist die Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz.
Fügt jemand, der nicht haftpflichtversichert ist, einem anderen einen Schaden zu, kann aber selbst nicht dafür aufkommen, dann hatte der Geschädigte bislang ein ernsthaftes Problem: Er blieb auf den Kosten sitzen. Dies ist kein ungewöhnlicher Fall, denn jeder Dritte hat keinen Haftpflichtschutz. Die neue "Ergo Privat-Haftpflicht" springt ein, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Erweitert wird diese Forderungsausfalldeckung um den sogenannten Gewaltopferschutz.
Opfer von Gewalttaten können häufig nicht mit finanziellen Entschädigungen rechnen: Bei den Tätern ist oft "nichts zu holen". Erschwerend ist auch, dass viele Versicherungen bei Vorsatztaten nicht leisten. Bei "Ergo" sind solche Schäden ab sofort im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mitversichert.

Darüber hinaus können folgende weitere Leistungen mitversichert werden:

Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 Euro

Schäden an geliehenen Gegenständen bis 5.000 Euro

Schlüsselverlust bis zu 30.000 Euro

Mietsachschäden auf Reisen (geschäftlich und privat)

Die neue "Ergo Privat-Haftpflicht" umfasst auch Leistungen wie etwa Schutz bei Schäden durch den eigenen Computer (z.B. unbewusstes Weiterleiten von Viren) oder Schäden durch den Betrieb einer Fotovoltaikanlage.

Nach Angaben der Versicherung sind folgende Leistungen einzigartig am Markt:

Beschädigung von Diagnosegeräten

Demenzklausel
Wenn ein Versicherungsnehmer wegen seines geistigen Zustands nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten bis zu 10.000 Euro, damit der Geschädigte nicht leer ausgeht.

Erweiterter Enkelschutz

Schädigen Großeltern versehentlich ihr Enkelkind, begleicht "Ergo" zum Beispiel die Forderungen der Sozialversicherungsträger.

Anzeige