Die ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Heidi Lambert-Lang wurde im April 2002 in dieses neu geschaffene Amt berufen. Sie war die erste Frau, die im Finanzdienstleistungsbereich überregional eine solche Position aufgebaut und wahrgenommen hat. Zuvor gehörte sie über 20 Jahre dem für das Grundstücks-, Wohneigentums-, Hypotheken- und Grundschuldrecht zuständigen V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Richterin an.

Auch Dr. Michael Klein war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende September 2010 Mitglied des V. Zivilsenats. Vor seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof im Jahr 1995 arbeitete er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. Von 1991 bis 1994 ließ er sich als damaliger Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe zur Mitarbeit am Aufbau der Justiz in den Neuen Bundesländern nach Sachsen abordnen.

Der ebenfalls ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Karl-Friedrich Tropf ist bereits seit dem 1. Januar 2006 Ombudsmann des Verbandes.

Zum Hintergrund:

Mit der Einrichtung des Ombudsverfahrens im Jahr 2002 wurde die Position der Bausparkunden entscheidend gestärkt. Sie können die Ombudsleute bei rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bausparkasse kostenlos anschreiben und um eine Entscheidung bitten. Der Schlichterspruch ist für die Bausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstands 5.000 Euro nicht übersteigt. Diese Bindungswirkung gilt aber nicht für die Bausparkunden. Sind sie mit der Entscheidung der Ombudsleute nicht einverstanden, können sie ihr Anliegen vor Gericht weiter verfolgen.

Als Schlichter sind die Ombudsleute nicht Angehörige des Verbandes oder Angestellte irgendeiner Bausparkasse. Sie arbeiten unabhängig und neutral.

Einzelheiten zum Ombudsverfahren finden sich unter www.bausparkassen.de / Verbraucherschutz / Ombudsverfahren.

Anzeige