Seit 2008 ist Professor Günter Hirsch Ombudsmann für Versicherungen. Und der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs kann eine durchaus verbraucherfreundliche Bilanz vorweisen. „Die Erfolgsquote ist über 40 Prozent“, sagte Hirsch dem Deutschlandfunk (Donnerstag). „Erfolgsquote ist immer dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer besser aus der Beschwerde herausgeht wie er reingekommen ist. Das heißt nicht unbedingt, dass er in vollem Umfang Recht bekommt“.

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Urteil in drei Monaten – Ansprüche verjähren nicht

Professor Günter Hirsch ist Ombudsmann für Versicherungen (Archivbild). Foto: versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann soll auch dazu beitragen, dass Verbraucher nicht gleich vor Gericht ziehen müssen, wenn es Streit mit der Versicherung gibt. Und tatsächlich hat das Schlichtungsverfahren auch für die Kunden Vorteile. Zum einen kostet das Verfahren keinen Cent: Lediglich Porto und Telefongebühren sind kostenpflichtig. Zum anderen kann der Verbraucher auf eine schnelle Prüfung seines Falles hoffen. In der Regel werde ein Schlichtungsspruch in drei Monaten gefällt, berichtet Günter Hirsch.

Ein weiterer Vorteil: der Verbraucher muss den Schlichtungsspruch keineswegs akzeptieren. Ist er mit dem Ergebnis unzufrieden, kann er danach immer noch vor Gericht ziehen und gegen die Versicherung klagen. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht. Das stellt die Verfahrensordnung sicher.

Erreichen können Verbraucher die Schlichtungsstelle über die Webseite ombudsmann.de. Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Auch über die Telefonnummer 0800 369 6000 können Versicherungskunden weitere Details erfragen.

Viele Fragen zur Kfz-Versicherung

Laut Günter Hirsch beziehen sich 13 Prozent aller Fälle, die er begutachten muss, auf die Kfz-Versicherung. Zuletzt hätte es auffallend viele Fälle gegeben, die sich um eine Neueinstufung der Regionalklasse gedreht haben, berichtet Hirsch dem Deutschlandfunk.

Hirsch nennt ein Beispiel: „Jetzt gehen immer mehr Versicherer dazu über, nicht nur, wenn jemand in eine neue Regionalklasse wechselt, die Prämien zu verändern, sondern auch dann schon, wenn er innerhalb einer Region an einen anderen Wohnort umzieht. Also möglicherweise die gleiche Postleitzahl behält, möglicherweise sogar in der gleichen Straße bleibt und nur ein paar Häuser weiter zieht“. In einem solchen Fall entscheide er für den Kunden – weil diese Feinregulierung schlicht intransparent sei.

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Versicherungsnehmer müssen beachten, dass es zwei verschiedene Schlichtungsstellen für die Privatversicherung gibt. Sparten wie etwa Hausrat-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen werden unter der Obhut von Hirsch betreut. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es hingegen eine eigene Schlichtungsstelle unter der Leitung von Heinz Lanfermann (pkv-ombudsmann.de). Beide haben ihren Sitz in Berlin.

Deutschlandfunk

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