Noch am Freitag letzter Woche hatte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler bekannt gegeben, dass er kaum Möglichkeiten sehe, den privaten Krankenversicherungen (PKV) Einsparungen hinsichtlich der Medikamentenkosten zu ermöglichen.

Er gab in einem internen Vermerk des Ministeriums verfassungsrechtliche Gründe dafür an, dass das Ministerium der Pharmaindustrie bei Verträgen mit PKV-Unternehmen keine Zwangsrabatte oder zeitlich begrenzte Preisbindungen verordnen könne.
Das Bundesverfassungsgericht qualifiziere die finanzielle Stabilität der PKV nicht wie bei den gesetzlichen Kassen als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut".
Die privatwirtschaftlichen Geschäftsmodelle der PKV unterlägen "nicht in gleicher Weise der staatlichen Gewährleistung und dem Schutz des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips".

Ungeachtet dessen sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch laut AFP, dass die Fraktionen der beiden Regierungsparteien sich darüber einig wären, dass Zwangsrabatte und Preisbindungen auch für die PKV gelten müssten. "Und dann muss das Ministerium das möglich machen", verlangte er.

mp

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