In einem Antrag (17/1201) fordert die SPD-Bundestagsfraktion Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um eine kurzfristige Entlastung für die Kassen zu erzielen, soll der Herstellerrabatt, den pharmazeutische Unternehmen den gesetzlichen Kassen gewähren müssen, von derzeit sechs auf 16 Prozent angehoben werden.
Gleichzeitig soll ein Preismoratorium eingeführt werden.

Durch die Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags in der Arzneimittelpreisverordnung, sollen die Rabatte des Großhandels an Apotheker abgeschöpft werden.

Liegt der Preis für Medikamente deutlich über dem europäischen Durchschnitt, soll der Preis nach Vorstellung der SPD auf den Durchschnittspreis gesenkt werden.
Zu Ermittlung der durchschnittlichen Preise für Medikamente soll ein entsprechender europäischer Preisvergleich eingeführt werden, der auch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und gesetzlich vorgeschriebene Distributionskosten berücksichtigt.

Das Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel soll um einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit ergänzt werden.
Der Höchstpreis soll durch den gemeinsamen Bundesausschuss auf Grundlage der Empfehlung des "Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" unter Berücksichtigung aller Studien festgesetzt werden.

Bei der Anwendung von innovativen Krebstherapien soll das finanzielle Risiko zwischen Krankenkassen und Herstellern aufgeteilt werden.
Demnach sollen die Kassen die Kosten für eine Krebstherapie nur noch dann übernehmen, wenn der Patient auf die Therapie anspricht (Remission).
Bleibt die Wirkung aus, sollen die Hersteller die Kosten tragen.
So könne nach Ansicht der SPD-Politiker sichergestellt werden, dass eine Vermarktung von Arzneimitteln für Patientengruppen, die nicht von der Therapie profitieren können, ausbleibt. Geeignete Patienten würden die Arzneimittel bekommen.

Darüber hinaus soll eine Positivliste als Instrument zur Regelung des verordnungsfähigen Arzneimittelangebots eingeführt werden.
Der Katalog soll eine abschließende und eindeutige Beschreibung von vergleichbaren Wirkstoffen, Kombinationen, Darreichungsformen etc. aufführen.
Vertragsärzten soll so die Auswahl eines zweckmäßigen Arzneimittels erleichtert werden.
Diese Liste aller zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreibbaren Arzneimittel soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden.

Bundestag

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