Abzug Versicherungsbeiträge 2010
  • Gezahlte Beiträge zur PKV oder GKV sind in voller Höhe absetzbar, wenn sie der Grundversorgung und der Pflegepflichtversicherung dienen.
    Ausgenommen: Beitragsanteile, die auf Krankengeldanspruch und Wahltarife entfallen. nicht absetzbar sind in der PKV Zusatzbeiträge für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung usw.
  • Höchstbeträge für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steigen um je 400 Euro.

    "sonstige Vorsorgeaufwendungen" sind z.B.: Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Versicherer melden Vertragsdaten, Höhe der zu berücksichtigenden Beiträge und die Steueridentifikationsnummer dem Finanzamt.


Beitragssätze gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragssätze bleiben unverändert: 19,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung; 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Der Mindestbeitrag in der GRV beträgt weiterhin 79,60 Euro.

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der KSK wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Die Meldepflicht wird um einen monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.

Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet
Zum 01. Januar 2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA).
Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber wie Beschäftigte auf www.das-elena-verfahren.de.

Gleitzonenfaktor
Für Beschäftigte in der Gleitzone (400,01 bis 800,00) gilt der neue Gleitzonenfaktor 0,7585.

Betriebsprüfung
Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen ab Beitragsjahr 2010 auch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger
Arbeitgeber müssen ab 01.01.2010 die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden.
Zu melden sind:
  • tatsächlich erfasste Arbeitsstunden
  • Sollarbeitsstunden der Beschäftigten
Ersatzweise können Arnbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.

Abgeltungssteuer
25 Prozent Abgeltungssteuer werden auch bei ausgezahlten ausländischen LV fällig.

Versicherungsvermittler unterliegen einer Meldepflicht für die Vermittlung von Kapitallebensversicherungsverträgen mit einem ausländischen Versicherer, wenn der Anbieter keine deutsche Niederlassung hat. Die Daten müssen an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.
Für Verträge aus dem Jahr 2009 gilt eine Meldefrist bis zum 30. März 2010.

Kinder
Der Kinderfreibetrag steigt von bisher 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.
Das Kindergeld wird um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Für das dritte Kind werden 190 Euro, für jedes weitere je 215 Euro gezahlt.
Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag der Familie mehr bringt (Günstigerprüfung).

Erben
In der Steuerklasse II werden die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent - je nach Erbvermögen - verringert.
Erleichterungen, die über die Erbschaftssteuerreform von 2009 hinaus gehen, sind auch für Unternehmererben vorgesehen. Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer bleiben an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Allerdings werden die Fristen verkürzt (von sieben auf fünf Jahre) und die Mindestlohnsumme verringert.

Übernachtungen
Auf die Kosten für Übernachtungen sollen zukünftig sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer entfallen.

Unternehmen
Die Möglichkeiten für Unternehmen, Verluste steuermildernd geltend zu machen, sollen vereinfacht werden.
Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden.

Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherungen)
Mindestens zehn Prozent der D&O-Haftpflichtversicherungssumme muss der Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen betragen - schreibt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vor.
Bestehende Policen müssen bis Mitte 2010 nachgebessert werden.

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften werden steuerlich nicht mehr anerkannt (ab 01.01.2010).

Wertguthaben
Mit Jahresbeginn werden einheitliche Unfallversicherungsbeiträge bei Zuführung von Entgeltanteilen zu betrieblichen Wertkonten fällig.

Pensionsrückstellungen
In der Handelsbilanz müssen Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge höher angesetzt werden.
Zur Kalkulation betrieblichen Ansprüche muss nun ein "marktnaher Zinssatz" verwendet werden.
Beim Wertansatz von Pensionsrückstellungen müssen auch Gehaltsentwicklungen, Rentenanpassungen und Inflation berücksichtigt werden.

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