So kann es sich lohnen, notwendige Reparaturen an Wohnung oder Haus noch im Dezember durchführen zu lassen. Maximal 6.000 Euro kann jeder Steuerzahler für Handwerkerkosten geltend machen, bis zu 1.200 Euro können dann von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Berufstätige Eltern können Betreuungskosten geltend machen: 6.000 Euro pro Kind erkennt das Finanzamt an. Zwei Drittel davon können als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch einen eventuell vorhandenen Babysitter sollte man lieber noch im Dezember bezahlen und sich so einen Steuervorteil sichern.

Steuertipps zum Jahresende: Jeder sollte prüfen, ob er durch vorgezogene Ausgaben seine Steuerlast für 2009 noch senken kann oder ob es besser ist, Rechnungen ins nächste Jahr zu verschieben. Ehepaare sollten ihre Steuerklassen günstig kombinieren. Anleger sollten klären, ob sich Wertpapierverluste günstig über die Steuererklärung abschreiben lassen.

Wichtig in jedem Fall: Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren, sie müssen dem Finanzamt vorgelegt werden.

Stiftung Warentest

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