Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Makler den Versicherungsbestand seines Kunden prüft und anschließend Umdeckungen empfiehlt. Doch aus dem aktiven Rat zur Umdeckung erwächst eine besondere Verantwortung und gesteigerte Beratungspflicht.
Damit der Versicherungsnehmer eine eigenverantwortliche (mündige) Entscheidung treffen kann, ist Für und Wider genau abzuwägen.
Der Berater muss ihm Vor- und Nachteile des Versicherungsschutzes aufzeigen, den er empfiehlt.
Häufige Beschwerdeursachen:
  • Ohne auf Nachteile gegenüber bestehenden Verträgen hinzuweisen, wurden Versicherungsnehmer dazu überredet, bestehende Verträge beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen.
  • Der Vermittler unterlässt den Hinweis auf Abschlussgebühren .
  • Bei Abschluss eines neuen Lebensversicherungsvertrages wird eine Abfrage des aktuellen Gesundheitsstatus durchgeführt - der Makler weist seinen Kunden nicht darauf und die sich möglicherweise ergebenden Nachteile hin.


Anzeige