Frühstartrente: Kritik am überraschenden Bundesbank-Plan
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kritisiert den Referentenentwurf zur Einführung der Frühstartrente in einer Stellungnahme. Vor allem die Kostenregulierung, die Rolle der Bundesbank und die Beschränkung auf Standarddepots stoßen auf Widerstand.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche frühzeitig an den Kapitalmarkt und die private Altersvorsorge heranzuführen. „Zunächst ist das gesetzgeberische Ziel ausdrücklich zu begrüßen, junge Menschen frühzeitig an die Kapitalanlage heranzuführen und ihnen eigene Erfahrungen am Kapitalmarkt zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme. Dieses Ziel werde jedoch „wegen der restriktiven Begleitregulierung nicht oder nur eingeschränkt erreicht“.
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Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante Beschränkung auf sogenannte Standarddepots. Diese sehen lediglich die Anlage in zwei UCITS-Fonds vor, deren Zusammensetzung weitgehend vom Anbieter festgelegt wird. Nach Auffassung des DIA bleiben die Gestaltungsmöglichkeiten der Sparer dadurch zu eingeschränkt. Das Institut spricht sich deshalb dafür aus, neben den Standarddepots auch individuelle Altersvorsorgedepots zuzulassen. Familien und junge Menschen könnten so unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und praktische Erfahrungen mit Risiko, Rendite und langfristigem Vermögensaufbau sammeln. Dies würde nach Ansicht des DIA den Gedanken der Finanzbildung deutlich besser unterstützen.
Kostenverbot könnte Beratung ausbremsen
Ebenfalls kritisch bewertet das DIA das geplante Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Der Gesetzgeber begründet diese Regelung damit, dass die staatliche Förderung nicht durch Vertriebskosten geschmälert werden soll. Das Institut hält diesen Schritt jedoch für eine unnötige Überregulierung.
Nach Auffassung des DIA begrenzen der vorgesehene Kostendeckel und die Verteilung der Kosten über die Vertragslaufzeit die Belastung der Kunden bereits ausreichend. Zusätzliche Einsparungen seien daher kaum zu erwarten. Stattdessen werde die Beratung wirtschaftlich erheblich erschwert. Das gelte insbesondere bei den kleinen Vertragsvolumina der Frühstartrente.
Zudem sieht das Institut einen Widerspruch zwischen dem politischen Ziel, Eltern zum Abschluss eines individuellen Vorsorgevertrages zu motivieren, und einer Regulierung, die die Finanzierung qualifizierter Beratung faktisch erschwere. Gerade Familien mit geringerer Finanzbildung seien häufig auf Beratung angewiesen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass viele Kinder automatisch in der staatlichen Auffanglösung landen.
Bundesbank als Standardanbieter stößt auf Kritik
Auch die vorgesehene Rolle der Deutschen Bundesbank als Default-Anbieter sieht das DIA kritisch. Der Verband plädiert stattdessen für ein offenes Wettbewerbsverfahren, an dem sich auch private Anbieter beteiligen können.
Als Vorbild könne der israelischen Kindersparplan herangezogen werden, bei dem der Standardanbieter ausgeschrieben und regelmäßig neu bestimmt wird. Zudem bedürfe es mehr Transparenz über Kosten und Wertentwicklung der staatlichen Lösung. Nach Ansicht des Instituts dürfe die Bundesbank gegenüber privaten Anbietern nicht durch eine scheinbar kostenfreie Infrastruktur indirekt bevorzugt werden. So entstehe durch den Gesetzentwurf ein Wettbewerbsnachteil für private Anbieter. Während diese umfangreiche Beratungs- und Verbraucherschutzpflichten erfüllen müssten, werde der staatliche Standardanbieter ohne individuelle Risikoermittlung eingesetzt.
Hinzu komme, dass Verbraucher allein wegen der vermeintlich geringeren Kosten bevorzugt in die staatliche Lösung gelenkt werden könnten. Dies widerspreche dem eigentlichen Ziel der Reform, individuelle Vorsorgeentscheidungen und Finanzbildung zu fördern. Das DIA spricht sich deshalb dafür aus, dass Personen ohne aktive Anlageentscheidung zunächst einem vorsichtigeren Risikoprofil zugeordnet werden. Als Orientierung nennt das Institut die Anlagestrategie der von der Bundesbank verwalteten öffentlichen Sondervermögen mit einer Aktienquote von höchstens 30 Prozent.
