Diese Versicherungen sollten Camper prüfen
Camping boomt. Doch beim Versicherungsschutz gibt es oft gefährliche Lücken. Während die Kfz-Haftpflicht Pflicht ist, bleiben Gepäck, Vorzelte oder Solaranlagen häufig unzureichend abgesichert. Worauf Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer vor dem Start in die Saison achten sollten.

Die Camping-Saison läuft auf Hochtouren. Und: Immer mehr Menschen sind mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs. Doch bevor es auf die Straße geht, sollten Camper nicht nur ihr Fahrzeug technisch überprüfen, sondern auch den Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen.
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Nach längeren Standzeiten im Winter empfiehlt sich ein gründlicher Sicherheitscheck. Neben Reifen, Bremsen, Batterien und Beleuchtung sollte auch die Gasanlage kontrolliert werden. Gerade bei älteren Fahrzeugen lohnt sich zudem ein Blick auf den Zustand der Reifen. Experten empfehlen, dass diese nicht älter als sechs Jahre sein sollten und weder Risse noch übermäßigen Verschleiß aufweisen dürfen.
Ebenso wichtig: Wurden Umbauten oder neue Ausstattungen installiert, sollten diese dem Versicherer gemeldet werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Schutz im Schadenfall vollständig greift.
Wie bei jedem anderen Kraftfahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Wohnmobile gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Dritten durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen.
Vor Reisebeginn sollten Halter außerdem prüfen, welche Personen das Fahrzeug fahren dürfen. Denn der versicherte Fahrerkreis hat Einfluss auf die Beitragshöhe. In vielen Fällen gilt: Je kleiner der Kreis der eingetragenen Fahrer, desto günstiger die Prämie.
Kasko schützt das eigene Fahrzeug
Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus empfehlen Experten einen Kaskoschutz. Die Teilkasko deckt unter anderem Schäden durch Brand, Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse wie Sturm und Hagel ab. Wer auch gegen selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus abgesichert sein möchte, benötigt eine Vollkaskoversicherung. Versichert sind dabei nicht nur Fahrzeugschäden, sondern häufig auch fest verbaute Ausstattungen wie Navigationssysteme oder TV-Geräte. Persönliche Gegenstände fallen allerdings meist nicht darunter.
„Zum Umfang der Wohnmobilversicherung zählt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, sondern inkludiert auch entweder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Ein Schutzbrief kann optional als Zusatzbaustein mitaufgenommen werden“, erklärt Frank Edelmeier, Leiter Kfz-Versicherungen bei der Zurich Gruppe Deutschland. Gerade bei längeren Reisen oder Fahrten ins Ausland kann ein Schutzbrief sinnvoll sein. Er bietet Unterstützung bei Pannen, organisiert Abschleppdienste oder hilft bei der Weiterreise nach einem Unfall. Zudem gilt der Schutz häufig nicht nur für den Fahrzeughalter, sondern auch für weitere berechtigte Fahrer des Wohnmobils.
Viele Camper transportieren heute hochwertige Technik an Bord. Laptops, Kameras, Tablets oder Fernseher gehören für viele Reisende zur Standardausstattung. Hinzu kommen Vorzelte, Solaranlagen oder andere Campingausstattungen mit erheblichem Wert. Genau hier entsteht jedoch häufig eine Versicherungslücke. Denn die klassische Hausratversicherung schützt persönliche Gegenstände während einer Reise meist nur in geschlossenen Räumen wie Hotels oder Ferienwohnungen. Wohnmobile und Wohnwagen fallen in der Regel nicht unter diesen Schutz.
Campingversicherung schützt Fahrzeuginhalt und Zubehör
Für Camper kann deshalb eine spezielle Campingversicherung sinnvoll sein. Sie ergänzt den Fahrzeugschutz und deckt bewegliches Inventar sowie Campingzubehör gegen Risiken wie Diebstahl, Brand, Vandalismus oder Naturgefahren ab. „So eine Campingversicherung deckt das Zubehör sowie den beweglichen Inhalt des Wohnmobils gegen Diebstahl, mutwillige Zerstörung, Brand oder Naturgefahren wie Hagel oder Starkregen“, sagt Frank Edelmeier. Der Schutz gilt sowohl für den Kurzurlaub als auch für Dauercamper. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug auf einem zugelassenen Campingplatz oder im Winterlager innerhalb der Europäischen Union untergebracht ist.
Viele Wohnmobilbesitzer nutzen ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten und melden es im Winter ab. Während dieser Zeit ruht grundsätzlich die reguläre Kfz-Versicherung. Dennoch besteht häufig ein beitragsfreier Ruheversicherungsschutz über die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug auf einem abgeschlossenen Stellplatz oder in einer Garage steht und nicht bewegt wird.
