'Finfluencer sollten denselben Regeln unterliegen wie regulierte Vermittler'
Das Europäische Parlament will strengere Regeln für Finfluencer. Künftig sollen Transparenz, Sachkunde und klare Kennzeichnungspflichten für Finanzinhalte in sozialen Medien gelten. Der BVK sieht darin einen wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb und mehr Verbraucherschutz.

Das Europäische Parlament macht Druck bei der Regulierung von Finfluencern. Mit einer am 30. April 2026 verabschiedeten Entschließung zur Finanzkompetenz und zur Rolle von Influencern im Rahmen der Spar- und Investitionsunion (SIU) fordert das Parlament konkrete Mindeststandards für Finanzinhalte in sozialen Medien. Hintergrund ist die wachsende Bedeutung von Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube für Finanzinformationen. Besonders jüngere Zielgruppen orientieren sich zunehmend an Influencern, wenn es um Geldanlage, Vorsorge oder Investmententscheidungen geht – bislang jedoch ohne einheitliche regulatorische Vorgaben.
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Das Europäische Parlament fordert deshalb klare Regeln für Transparenz, Qualität und Verantwortung. Künftig sollen Finfluencer wirtschaftliche Interessen offenlegen und Werbung eindeutig kennzeichnen müssen. Kooperationen mit Finanzunternehmen oder eigene Beteiligungen sollen für Nutzer klar erkennbar sein.
Darüber hinaus verlangt das Parlament höhere Anforderungen an die Qualität der Inhalte. Risiken sollen ebenso deutlich dargestellt werden wie Chancen. Irreführende Aussagen, unrealistische Renditeversprechen oder die Bewerbung ungeeigneter Finanzprodukte für breite Zielgruppen sollen konsequent unterbunden werden. Gleichzeitig erwartet das Parlament, dass Anbieter über ausreichende fachliche Kenntnisse verfügen und ihre Inhalte sorgfältig prüfen.
Besondere Bedeutung misst die Entschließung zudem der Abgrenzung zur regulierten Anlageberatung bei. Sobald konkrete Anlageempfehlungen ausgesprochen werden, sollen bestehende europäische Vorschriften greifen. Ergänzend spricht sich das Parlament für einen europaweiten Verhaltenskodex und mögliche Gütesiegel für regelkonforme Anbieter aus.
Unterstützung erhält der Vorstoß vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dessen Präsident Michael H. Heinz verweist darauf, dass der Verband frühzeitig auf die Problematik aufmerksam gemacht habe.
„Der BVK war der Erste und bisher Einzige in der Vermittlerbranche, der auf die Problematik der Finfluencer in der Vermittlerbranche aufmerksam machte“, erklärt Heinz. Entsprechend begrüße der Verband die Entscheidung des EU-Parlaments, „bei Finfluencern Transparenz, Sachkunde und Verantwortung sicherzustellen sowie irreführende Inhalte und Interessenkonflikte wirksam zu begrenzen“.
Nach Ansicht des BVK ist die Initiative auch ein Erfolg der eigenen Interessenvertretung auf europäischer Ebene. Heinz verweist dabei unter anderem auf Gespräche mit EU-Abgeordneten sowie ein im vergangenen Jahr veröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski zu regulatorischen Lücken bei Finfluencern.
Zentral bleibt aus Sicht des BVK die Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen regulierten Vermittlern und digitalen Finanzinfluencern. „Schließlich muss aus Sicht des BVK ein „Level Playing Field“ gewährleistet werden: Wer Finanzprodukte bewirbt oder faktisch Anlageentscheidungen beeinflusst, sollte denselben Regeln unterliegen wie regulierte Vermittler – im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes und fairer Wettbewerbsbedingungen“, betont Heinz.
Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist rechtlich zwar nicht bindend, setzt jedoch ein deutliches politisches Signal für die weitere Regulierung digitaler Finanzkommunikation in Europa.
