Bundesrat gibt grünes Licht für Altersvorsorgedepot
Der Bundesrat hat den Weg für neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepots mit mehr Kapitalmarktchancen frei gemacht. Während Versicherer die Reform begrüßen, warnen Vermittlerverbände vor Wettbewerbsverzerrungen durch das geplante Staatsprodukt.

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Nachdem bereits der Bundestag zugestimmt hatte, hat nun auch der Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Damit wird die bisherige Riester-Rente grundlegend modernisiert und durch neue staatlich geförderte Vorsorgemodelle ergänzt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Produkte auf den Markt kommen.
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Kern der Reform sind neue Altersvorsorgedepots, über die Verbraucher künftig verstärkt in Aktien, Fonds und ETFs investieren können. Anders als bei der klassischen Riester-Rente wird dabei künftig nicht mehr zwingend eine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben. Stattdessen sollen verschiedene Garantievarianten möglich sein. Künftig sind Garantien in Höhe von 100 Prozent über 80 Prozent bis hin zu vollständig kapitalmarktorientierten Lösungen ohne Garantieschutz möglich.
Das Ziel der Reform sind unter anderem höhere Renditechancen, mehr Flexibilität und geringere Kosten. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine deutlich attraktivere private Altersvorsorge, insbesondere für jüngere Sparer mit langen Anlagezeiträumen. Gleichzeitig bleiben bestehende Riester-Verträge unangetastet. Sie können weiterhin bespart werden und genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel in das neue System soll ab 2027 freiwillig möglich sein.
Auch die Förderung wird neu gestaltet. Künftig sollen Sparer für Beiträge bis 360 Euro jährlich eine staatliche Zulage von 50 Cent pro eingezahltem Euro erhalten. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro sinkt die Förderung auf 25 Cent pro Euro. Insgesamt kann die Grundzulage so auf bis zu 540 Euro steigen. Familien mit Kindern sollen zusätzlich besonders profitieren: Für bestimmte Eigenbeiträge ist eine zusätzliche Kinderförderung vorgesehen.
Zudem wird der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert. Künftig sollen auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten. Damit profitieren laut GDV erstmals rund 3,6 Millionen Selbstständige von der Förderung.
„Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Besonders wichtig sei die Verbindung aus Modernisierung und Verlässlichkeit. „Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig“, so Schumann.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt insbesondere die Abkehr von der verpflichtenden 100-Prozent-Beitragsgarantie. Diese habe sich im Niedrigzinsumfeld zunehmend als Renditebremse erwiesen. Künftig könnten Kunden stärker selbst entscheiden, welches Verhältnis von Sicherheit und Renditechance zu ihrer Lebenssituation passt. Kritisch sieht der GDV allerdings die geplante Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts. Dieses soll als kostengünstiges Vorsorgedepot in öffentlicher Trägerschaft angeboten werden. Aus Sicht der Versicherer müsse verhindert werden, dass dadurch Wettbewerbsverzerrungen zulasten privater Anbieter entstehen.
Noch deutlicher fällt die Kritik beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aus. Dort spricht man von einem „ordnungspolitischen Dammbruch“. BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisiert insbesondere die Rolle des Staates als gleichzeitiger Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen“, erklärt Heinz. Der Verband befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und warnt vor standardisierten Vorsorgeprodukten ohne individuelle Beratung.
„Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen“, so Heinz weiter. Zudem seien zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung des Staatsfonds bislang ungeklärt. Das betrifft Themen wie Kapitalschutz, Kostenstruktur, Rendite oder Verrentung.
Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht die Reform grundsätzlich positiv, mahnt aber klare Regeln für die Umsetzung an. Aus Sicht des Verbands wird entscheidend sein, ob Beratung weiterhin eine zentrale Rolle spielt. „Altersvorsorgeentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Sie betreffen Förderlogiken, Kapitalmarktrisiken, Garantien, Auszahlungsfragen und bestehende Verträge. Das ist kein einfacher Online-Klick“, betont AfW-Vorstand Norman Wirth. Wer wolle, dass die neue Altersvorsorge tatsächlich genutzt werde, müsse Beratung als Erfolgsfaktor verstehen.
Besonders aufmerksam verfolgen die Vermittlerverbände nun die Ausgestaltung des staatlichen Standardprodukts. Denn auch staatlich organisierte Kapitalmarktprodukte blieben Kapitalmarktanlagen mit entsprechenden Risiken. Entscheidend seien deshalb Transparenz, faire Wettbewerbsbedingungen und verständliche Informationen für Verbraucher.
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