Verbände setzen klares Signal nach umstrittenem Urteil

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hat in der Branche für Unruhe gesorgt. Das Gericht entschied, dass einzelne Makler in ihrer Werbung nicht mit „unabhängig“ auftreten dürfen, wenn sie Courtage von Versicherern beziehen. Verbrauchern könne sonst eine völlige wirtschaftliche Losgelöstheit suggeriert werden.

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Die Reaktion der Verbände AfW und BFV folgt prompt – und sie fällt deutlich aus: Die Unabhängigkeit der Makler sei gesetzlich definiert und von der Entscheidung nicht infrage gestellt. Die Verbände halten ausdrücklich daran fest, Makler weiterhin als „unabhängig“ zu bezeichnen.

Rechtslage: Makler handeln im Auftrag des Kunden

AfW-Vorstand Norman Wirth verweist auf die gesetzliche Einordnung: Makler handeln als Sachwalter des Kunden und stehen rechtlich auf dessen Seite. Die Vergütung durch Courtage ändere nichts an dieser Rolle – sie sei gesetzlich vorgesehen und in der Praxis seit Jahrzehnten etabliert. „Die Unabhängigkeit ergibt sich aus dieser Rechtsstellung und nicht allein aus dem Vergütungsmodell“, betont Wirth.

BFV-Koordinator Erwin Hausen unterstreicht, dass das Urteil nur die werbliche Außendarstellung einzelner Marktteilnehmer betrifft – nicht jedoch die berufsständische Einordnung oder die journalistische Verwendung des Begriffs. Medien und Verbände seien rechtlich nicht verpflichtet, den Begriff zu meiden.

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Signal an Politik und Branche

Beide Organisationen betonen, dass der Begriff „unabhängig“ für die Maklerschaft identitätsstiftend sei. Eine Verwässerung würde aus ihrer Sicht sowohl Verbrauchern als auch der Branche schaden – gerade in Zeiten, in denen Vergleichbarkeit und klare Rollenbilder wichtiger werden.
Der AfW kündigt an, Mitglieder bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen, die allein wegen der Begriffsnutzung angegriffen werden.