R+V: Bafin erlaubt Verschmelzung
Die R+V bündelt ihre Kräfte: Die Bafin hat die Verschmelzung der R+V Direktversicherung mit der R+V Allgemeinen genehmigt. Damit verschwindet ein Direktversicherer, der in den letzten Jahren dauerhaft rote Zahlen schrieb.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat grünes Licht für die Verschmelzung zweier Unternehmen der R+V Gruppe gegeben. Demnach darf der Online-Versicherer R+V Direktversicherung AG auf den Sachversicherer R+V Allgemeine Versicherung AG verschmolzen werden. Die Aufsicht hatte dies mit Verfügung vom 8. Juli 2025 genehmigt
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Damit wird die Direktversicherungstochter der Wiesbadener Gruppe, die bis Mitte 2022 noch unter dem Namen R+V24 firmierte, in die allgemeine Sachversicherung integriert. Die Entscheidung kommt wirtschaftlich nicht ganz überraschend. Denn der Direktversicherer hatte in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Autoversicherung rote Zahlen geschrieben.
Damit ist der August 2025 durchaus ereignisreich in Bezug auf Verschmelzungen von Versicherern. Denn in der vergangenen Woche hatte die Behörde bereits für zwei Verschmelzungen grünes Licht gegeben. Diese hatten sich lange angekündigt. Denn im Rahmen der Fusion zwischen der Stuttgarter Versicherung und der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) sollten die Sachversicherer sowie die Lebensversicherer verschmolzen werden.
Konkret hieß das zum einen, dass die Vermögensvollübertragung der Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. als übertragende Gesellschaft und der Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft genehmigt wurde. Gleiches gilt für die Lebensversicherer. Hier wurde die Verschmelzung der Süddeutsche Lebensversicherung a.G. als übertragende Gesellschaft und der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als übernehmende Gesellschaft erlaubt.
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