Mütterrente III: Deutsche Rentenversicherung warnt vor Problemen
Die Mütterrente III soll zum 1. Januar 2027 starten. Dann sollen alle Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr, drei Rentenpunkte pro Kind erhalten. Doch die Deutsche Rentenversicherung warnt vor bürokratischen Hürden und verzögerten Auszahlungen.

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Die Bundesregierung zieht die Einführung der Mütterrente III um ein Jahr vor. Bereits ab dem 1. Januar 2027 sollen Eltern für jedes Kind drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben bekommen. Die neue Regelung soll unabhängig davon gelten, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde. Die Reform soll einen weiteren Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem markieren und vor allem ältere Frauen entlasten, die wegen Kindererziehung oft beruflich zurücksteckten.
Mit der Reform erhalten alle Haupterziehenden künftig drei Rentenpunkte pro Kind. Die Angleichung betrifft vor allem Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhalten künftig einen halben Punkt mehr – was bei einem aktuellen Punktwert von 39,32 Euro (Stand: Juli 2025) rund 20,39 Euro monatlich ausmacht. Zum 1. Juli 2026 steigt dieser Wert sogar auf 40,79 Euro. Insgesamt soll die Maßnahme laut DRV jährlich rund fünf Milliarden Euro kosten. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass diese nicht beitragsgedeckten Leistung aus Steuermitteln finanziert werden.
Für die Deutsche Rentenversicherung wird der Plan wohl zur bürokratischen Mammutaufgabe mit enormem Verwaltungsaufwand. Denn die zusätzlichen Rentenpunkte müssten in vielen Fällen mit weiteren Leistungen wie Grundrente, Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Die Behörde rechnet deshalb mit einer gestaffelten Umsetzung. Zwar soll die Mütterrente III offiziell am 1. Januar 2027 starten, doch eine rückwirkende Auszahlung wird voraussichtlich notwendig sein, weil die technische Umsetzung bis dahin kaum zu schaffen ist.
Wegen des erheblichen Aufwands in der Programmierung rechnet die Rentenversicherung frühestens ab 2028 mit der Umsetzung der Mütterrente III. Immerhin müssten mehr als zehn Millionen Renten unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografie und aller Rechtsstände der Vergangenheit eingepflegt und umgesetzt werden. Folglich erfordere eine Neuberechnung umfassende Anpassungen der IT-Systeme. Das liege vor allem daran, dass die Kindererziehungszeiten teilweise Jahrzehnte zurückliegen würden. Auch könne nicht auf die Programmierungen für die Mütterrente I und II zurückgegriffen werden, da zwischenzeitlich sehr umfangreiche politische Vorhaben wie der Grundrentenzuschlag, Verbesserungen bei der Erwerbsminderung oder einheitliches Rentenrecht in Ost und West erfolgt sind und im IT-System umgesetzt wurden.
Trotz ihrer symbolischen Bedeutung wird die Mütterrente III laut Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen nur geringfügig verringern. Das liegt vor allem daran, dass Kindererziehungszeiten zwar besser anerkannt werden, aber keine strukturelle Antwort auf den geringen Verdienst oder Teilzeitphasen vieler Frauen geben. Die Rentenlücke werde dadurch nur um wenige Prozentpunkte kleiner.
Ursprünglich war die Einführung für 2026 vorgesehen – ein Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Doch wegen der zu erwartenden administrativen Hürden wurde der Start verschoben. Nun einigten sich die politischen Parteien auf den Kompromiss eines früheren offiziellen Starts mit der Option auf spätere Umsetzung und rückwirkender Auszahlung.