In konkreten Zahlen: Knapp 175,68 Milliarden Euro sind in diesem Jahr für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reserviert. Das ist mehr als ein Drittel des Bundeshaushalts (36,84 Prozent). Allein 127,30 Milliarden Euro sind dabei für die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen.

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Die Zuschüsse für die Rentenversicherung wiederum gliedern sich auf in (wichtigste Posten):

  • den allgemeinen Bundeszuschuss von rund 44,85 Milliarden Euro,
  • den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 30,84 Milliarden Euro,
  • den Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Zahlungen für die neuen Bundesländer) von 12,02 Milliarden Euro,
  • die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten von 18,14 Milliarden Euro (Zahlungen für die Mütterrente) und
  • die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 5,05 Milliarden Euro.

Versicherungsfremde Leistungen: steuerfinanziert, da für die Allgemeinheit?

Die gesetzliche Rentenversicherung weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass mit den Bundeszuschüssen „nicht die Rentenversicherung subventioniert“ werde. Vielmehr werde ihr ein Großteil der Kosten für so genannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringe sie für den Bund, ohne dafür Beiträge erhalten zu haben.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt aus Steuermitteln, „da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes“, schreibt die Rentenversicherung auf ihrer Webseite.

Bereits seit den 1990er Jahren gibt es jedoch eine Diskussion darüber, was zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen zu zählen ist - und was nicht darunter fällt. Der Bundesrechnungshof beklagt hier eine große Intransparenz, die dazu beiträgt, dass nicht klar abgrenzbar ist, ob und in welchem Umfang die Zahlungen tatsächlich im Interesse der Allgemeinheit erfolgen. Wofür die Gelder genau fließen und wie sie verwendet werden, ist demnach nicht genau abgegrenzt und schwer nachvollziehbar.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Forderungen nach mehr Transparenz mehrfach zurückgewiesen - mit dem Argument, dass die Bundeszuschüsse laut Gesetz nicht an versicherungsfremde Leistungen gekoppelt seien, folglich diese auch nicht genau nach Zahlbetrag aufgeschlüsselt werden müssten. Demnach haben die Bundeszuschüsse eine doppelte Funktion: Einerseits sollen sie die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung in der alternden Gesellschaft gewährleisten. Und andererseits eben die versicherungsfremden Leistungen pauschal abgelten.

Steigende Kosten: Droht dem Staat die Handlungsunfähigkeit?

Fakt ist aber, dass die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung und zur Grundsicherung kräftig steigen. Im Jahr 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen des Bundestages 121,05 Milliarden Euro hierfür aufgewendet, im aktuellen Bundeshaushalt sind 5,16 Prozent mehr vorgesehen. Ökonomen warnen seit Jahren, dass diese hohen Zahlungen die Handlungsfähigkeit des Bundes massiv einschränken: Je mehr Geld in Rente und Soziales fließt, desto weniger kann in andere Aufgaben wie Infrastruktur und Bildung investiert werden.

Bis zum Jahr 2040 würden allein die altersbedingten Ausgaben auf 282 Milliarden Euro pro Jahr steigen, warnte der Bundesrechnungshof vor zwei Jahren, wobei hier auch Zahlungen an Beamte wie Pensionen und Beihilfen eingerechnet sind. Dem Staat drohe die Handlungsunfähigkeit - er verliere auch die Fähigkeit, auf Krisen zu reagieren, etwa mit Hilfszahlungen oder Förderprogrammen. Schon heute sei die Handlungsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, denn 90 Prozent des Bundeshaushalts seien bereits „versteinert“ - also für künftige Ausgaben fest verplant.

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Zuschuss des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung und Zahlungen für Grundsicherung gemäß Bundeshaushalt 2024 (in tausend Euro).bundeshaushalt.de

Mütterrente: 18,4 Milliarden Euro

Im laufenden Haushalt sind außerdem 18,14 Milliarden Euro an Zuschüssen für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) vorgesehen. 2023 sind es noch 17,26 Milliarden Euro gewesen. Zu beachten ist: Obwohl der Deutsche Bundestag in einer früheren Pressemitteilung diese Ausgaben der „Mütterrente“ zuordnet, sind hier auch die Beitragszahlungen enthalten, die der Bund seit dem 1. Juni 1999 pauschal für Kindererziehungszeiten leistet.

Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten und werden auf die Wartezeiten für die Rente angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als hätten sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im Jahr verdient und auf dieser Basis Beiträge gezahlt. Wurden die Kinder 1992 oder später geboren, werden pro Kind bis zu 3 Jahre angerechnet. Sind die Kinder vor 1992 geboren, werden derzeit bis zu 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeiten pro Kind gutgeschrieben.

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Als „Mütterrente“ im engeren Sinne werden die Reformen bezeichnet, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten sind. Seitdem können sich alle Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Zuvor konnte für diese Kinder nur ein Jahr Kindererziehungszeit geltend gemacht werden. Welche Kosten durch diese Reform konkret anfallen, wird nicht einzeln aufgeschlüsselt.

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