Bis zum Jahr 2040 würden allein die altersbedingten Ausgaben auf 282 Milliarden Euro pro Jahr steigen, warnte der Bundesrechnungshof vor zwei Jahren, wobei hier auch Zahlungen an Beamte wie Pensionen und Beihilfen eingerechnet sind. Dem Staat drohe die Handlungsunfähigkeit - er verliere auch die Fähigkeit, auf Krisen zu reagieren, etwa mit Hilfszahlungen oder Förderprogrammen. Schon heute sei die Handlungsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, denn 90 Prozent des Bundeshaushalts seien bereits „versteinert“ - also für künftige Ausgaben fest verplant.

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Zuschuss des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung und Zahlungen für Grundsicherung gemäß Bundeshaushalt 2024 (in tausend Euro).bundeshaushalt.de

Mütterrente: 18,4 Milliarden Euro

Im laufenden Haushalt sind außerdem 18,14 Milliarden Euro an Zuschüssen für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) vorgesehen. 2023 sind es noch 17,26 Milliarden Euro gewesen. Zu beachten ist: Obwohl der Deutsche Bundestag in einer früheren Pressemitteilung diese Ausgaben der „Mütterrente“ zuordnet, sind hier auch die Beitragszahlungen enthalten, die der Bund seit dem 1. Juni 1999 pauschal für Kindererziehungszeiten leistet.

Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten und werden auf die Wartezeiten für die Rente angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als hätten sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im Jahr verdient und auf dieser Basis Beiträge gezahlt. Wurden die Kinder 1992 oder später geboren, werden pro Kind bis zu 3 Jahre angerechnet. Sind die Kinder vor 1992 geboren, werden derzeit bis zu 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeiten pro Kind gutgeschrieben.

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Als „Mütterrente“ im engeren Sinne werden die Reformen bezeichnet, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten sind. Seitdem können sich alle Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Zuvor konnte für diese Kinder nur ein Jahr Kindererziehungszeit geltend gemacht werden. Welche Kosten durch diese Reform konkret anfallen, wird nicht einzeln aufgeschlüsselt.

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