„Statt noch mehr Vielfalt sind jetzt vergleichbare Standards für den Kern der Grundfähigkeitsversicherung gefragt“, so Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH zum erneuerten Grundfähigkeiten-Rating.

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Im Vergleich mit den Vorjahren gab es im Jahrgang 2022/2023 nur wenige Änderungen auf Produktebene, stellten die Analysten fest. Einige Tarife wurden zusammengelegt, andere haben den Pflegeschutz aus dem Angebot gestrichen. „Was jedoch noch immer fehlt, sind echte Bedarfsorientierung, verlässliche Standards und transparente Leistungsauslöser“, so Franke. Ähnliche Kritik äußerte er bereits in den Vorjahren.

So warnte Franke vergangenes Jahr vor dem ‚Stripping Down‘: Dabei wird beispielsweise die Grundfähigkeit „Sehen“ mit der Beschreibung „Bildschirmtätigkeiten“ spezifiziert oder die Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ durch die „Benutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Gamecontroller“.

Grundfähigkeiten: „Undurchsichtige Gemengelage“

Diese Warnung erneuerte Franke: gerade neue GF-Anbieter würden auf Alleinstellungsmerkmale durch „innovative“ Grundfähigkeiten setzen. „Ob diese als neu verkauften Grundfähigkeiten wirklich einen Bedarf decken oder einfach nur Marketing ohne echte Mehrleistung sind, bleibt abzuwarten“, so Franke.

Aus der Summe der vielfältigen und kaum vergleichbaren Leistungsbausteine würde sich eine völlig undurchsichtige Gemengelage ergeben, stellen Franke und Bornberg fest. Damit würden sich Tür und Tor für Enttäuschungen seitens der Kunden öffnen, schreiben die Hannoveraner. „Denn je nach Anbieter und Konzept können sich Leistungsauslöser auch bei ein und derselben versicherten Fähigkeit deutlich unterscheiden.“ Bereits 2021 kritisierten die Marktbeobachter von Assekurata Vieldeutigkeit von Leistungsauslösern (Versicherungsbote berichtete).

Franke befürchtet Reputationsschäden für die Branche

Wer seine Leistungen vielversprechend anpreist und sich in der Leistungspraxis auf das Kleingedruckte zurückzieht, komme auf Sicht jedenfalls nicht ungeschoren davon, mahnt Michael Franke. Es drohten Reputationsschäden. „Knie kaputt: Versicherer zahlt trotzdem nicht. Für diese Schlagzeile braucht es wenig Fantasie. Die Assekuranz ist gut beraten, bei der Versicherung von Grundfähigkeiten keine unrealistischen Erwartungen schüren“, so Franke.

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Modulare Tarife erhöhen Haftungsrisiko

Vermittlern rät Franke, nicht versicherte Leistungsauslöser und das daraus entstehende Risiko genauestens zu erläutern und das zu dokumentieren. Denn aus Sicht der Analysten erhöht der modulare Aufbau von Grundfähigkeits-Tarifen das Haftungsrisiko für Vermittler. Werden beispielsweise aus Kostengründen nicht alle zur Wahl stehenden Bausteine abgeschlossen, lauern Haftungsfallen. „Würde genau dieser (fehlende) Baustein zu einer Leistung führen, löst dies in der Regel eine Forderung nach Haftung aus“, schreiben Franke und Bornberg. Dass dieses Argument nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigte ein Urteil des LG Bamberg erst Anfang letzten Jahres (Versicherungsbote berichtete).

Wie gut Grundfähigkeiten-Versicherungen 2023 sind

Das neue GF-Rating von Franke und Bornberg hat sich tiefgehend mit 107 verschiedenen Tarifen auseinandergesetzt. Insgesamt wurden 3970 Produktkombinationen von 27 verschiedenen Versicherungsgesellschaften unter die Lupe genommen (Stand: September 2023). Innerhalb dieses Ratings unterscheidet Franke und Bornberg zwischen zwei Hauptkategorien: "Grundfähigkeit" und "Grundfähigkeit Plus". Die "Grundfähigkeit" wird anhand von 67 spezifischen Kriterien bewertet, während die "Grundfähigkeit Plus" sogar 75 Kriterien berücksichtigt. Tarife der Plus-Variante bieten zusätzliche Bausteine, die einen erweiterten Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten ermöglichen.
Um die fehlenden Produktstandards auszugleichen und eine vergleichbare Grundlage für alle Tarife zu schaffen, nutzt Franke und Bornberg einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten. Dies ermöglicht eine faire Bewertung der verschiedenen Tarife.

Im Laufe des Jahres 2023 hat es Anpassungen bei drei der bewerteten Grundfähigkeiten gegeben. Beispielsweise erhält die Grundfähigkeit "Sehen" nur dann die höchstmögliche Punktzahl, wenn die Versicherung ausdrücklich Bildschirmtätigkeiten einschließt. Bei den Grundfähigkeiten "Hören" und "Gehen" setzt Franke und Bornberg auf die Selbstbestimmung der Versicherten. Ein Tarif wird dementsprechend abgewertet, wenn er die Verwendung von Implantaten nicht abdeckt (wie zum Beispiel das Cochlea-Implantat in der Kategorie "Hören") oder die Nutzung von Gehhilfen voraussetzt (in der Kategorie "Gehen"). Die Bestnote FFF+ wird nur an Tarife vergeben, die alle 15 Grundfähigkeiten in der geforderten Qualität absichern.

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In der Kategorie Grundfähigkeitsversicherung wurden 26 Tarife mit der Höchstbewertung FFF+ (hervorragend) ausgezeichnet. In der erweiterten Kategorie der Grundfähigkeitsversicherung plus erhielten immerhin 16 Tarife diese Spitzenbewertung. Trotz dieser positiven Ergebnisse sollte jedoch beachtet werden, dass einige Tarife ihr volles Qualitätspotenzial nicht einmal bei den grundlegenden Fähigkeiten ausschöpfen, schreiben die Analysten.
Es ist wichtig zu betonen, dass im Einzelfall der Leistungsanspruch stark von der genauen Formulierung der Leistungsauslöser abhängt. Dies bedeutet, dass die exakte Formulierung der Versicherungsbedingungen einen erheblichen Einfluss auf die letztendliche Leistungsfähigkeit und den Umfang des Versicherungsschutzes haben kann.

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