Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung setzen immer mehr Anbieter auf die Versicherung von Grundfähigkeiten. 2014 teilten sich noch 10 Anbieter diesen Teilbereich der Arbeitskraftabsicherung. 2021 waren es bereits mehr als doppelt so viele. Eine Folge davon: Die Anbieter versuchen, sich durch ‚erweiterte Grundfähigkeiten‘ im Wettbewerb zu differenzieren. Wie dabei vorgegangen wird, zeigen die Marktanalysen von Franke und Bornberg. Bei etlichen Anbietern finden sich etwa die Grundfähigkeiten „Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“, „Tastsinn“ oder „Fahrradfahren“.

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Neben solchen ‚neuen Grundfähigkeiten‘ haben die Analysten eine weitere Entwicklung ausgemacht, die sie als ‚Stripping Down‘ bezeichnen. Darunter versteht Franke und Bornberg die Segmentierung bereits bekannter Grundfähigkeiten in detaillierter beschriebene Leistungsauslöser. Als Beispiele führen die Analysten auf, dass die Grundfähigkeit „Sehen“ mit der Beschreibung „Bildschirmtätigkeiten“ spezifiziert wird oder die Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ durch die „Benutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Gamecontroller“. Die Marktbeobachter schreiben dazu: „Die Art der Fähigkeiten-Beschreibung lässt oft den Schluss zu, dass diese ‚neuen‘ Auslöser bereits durch die ursprüngliche Grundfähigkeit abgedeckt sind.“

Sowohl ‚erweiterte Grundfähigkeiten‘ als auch die ‚neuen Grundfähigkeiten‘ dienen aus Sicht der Versicherer vor allem dazu, in Vergleichen gut abzuschneiden und bei Vermittlern Aufmerksamkeit zu erregen. Doch mit zunehmender Komplexität der Produkte nimmt die Vergleichbarkeit ab. Und „die Gefahr, auf Marketing-Gimmicks hereinzufallen“, wächst, warnt Franke und Bornberg.

Die Analysten befürchten, dass Reputation von Anbietern und Vermittlern Schaden nimmt, wenn sich herausstellt, dass „wohlklingende Leistungsauslöser erst bei sehr schweren Erkrankungen greifen“.

Führen neue Auslöser aber tatsächlich zu mehr Leistungen, gibt es die nicht zum Nulltarif. „Jeder zusätzliche Auslöser, der tut, was er soll, kostet“, so Franke und Bornberg. Das aber lässt den Preisvorteil gegenüber der Berufunfähigkeitsversicherung wie Butter in der Sonne schmelzen, so die Marktbeobachter.

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Die Auswahl des benötigten Arbeitskraft-Schutzes bedürfe deshalb einer sorgfältigen Abwägung, schreibt Franke und Bornberg. Andernfalls droht, dass aus der „erschwinglichen Alternative zur BU-Versicherung“ schlimmstenfalls ein weiteres Luxusprodukt wird.

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