Bis zum Jahr 2060 könnten die Versorgungsausgaben für Beamte von Bund und Ländern auf 120 Milliarden Euro pro Jahr steigen, warnte die ‚Stiftung Marktwirtschaft‘ Anfang diesen Jahres.
Doch nicht nur ein Blick in zukünftige Zahlungsverpflichtungen kann für Schrecken sorgen: So wendeten die Bundesländer 2021 43 Milliarden Euro auf, um die Versorgung ihrer Pensionäre sicherzustellen. Tendenz steigend. Und das hat gravierende Folgen für die Haushalte der Bundesländer, warnt der Wirtschaftsweise Martin Werding.
„Aber vor allem einige westdeutsche Bundesländer könnten künftig unter Druck geraten, weil ein immer größerer Anteil des Haushalts für die Personalausgaben für Beschäftigte und die Pensionszahlungen für Beamte anfällt. Das würde die finanziellen Spielräume der Länder weiter einschränken“, so Werding im Interview mit der Frankfurter Rundschau.

Anzeige

Aus seiner Sicht lautet die zentrale Frage: Welche staatlichen Funktionen müssen von Beamten wahrgenommen werden? Werding tritt dafür ein, dass Lehrer nicht mehr verbeamtet werden. Bereits zum Jahresbeginn machte der Ökonom darauf aufmerksam, dass die Beamtenversorgung nicht mehr „tragfähig“ sei (Versicherungsbote berichtete). Es seien vergleichsweise großzügige Pensionsansprüche angesammelt, aber keine entsprechenden Rücklagen gebildet worden, so die Kritik im Kern. Daran hat sich seit Jahreswechsel wenig geändert: „Wir sehen gegenwärtig einen regelrechten Konkurrenzkampf der Bundesländer um angehende Lehrer. Um attraktiver für mögliche Bewerber zu sein, locken die Kultusminister mit Beamtenstellen“, so Werding.
„Wenn wir die künftige Lage verbessern wollen, müssten sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und die Verbeamtung für Lehrer zügig einstellen“, sagte der Ökonom im Interview.

Doch danach sieht es erst einmal nicht aus. Zu attraktiv erscheinen den Verantwortlichen wohl die ‚Sparpotenziale‘: Für die Beamten müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Stattdessen sollten die Bundesländer Rücklagen für die Pensionslasten bilden. Doch eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Bundesländer ‚sparen‘ sich auch diese Rücklagen. Und selbst wenn es Geldsammelstellen für Pensionslasten gibt, heißt das nicht, dass sie auch dafür genutzt werden, wie jüngst Nordrhein-Westfalen zeigte.

Anzeige

Darin sieht Werding aber nur eine Lastenverschiebung in die Zukunft: „Wenn wir an das erwartete Ableben der Hinterbliebenen eines jungen Beamten denken, reden wir im Extremfall über Leistungsversprechen und Versorgungsansprüche für 70 Jahre. Das ist einfach keine gute Governance.“

Anzeige