Im Sommer diesen Jahres schlug die Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer vor, die derzeitigen Regelungen zur Witwenrente zu streichen und stattdessen auf ein verpflichtendes Rentensplitting zu setzen (Versicherungsbote berichtete).

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Sie begründete ihren Vorschlag u.a. damit, dass die jetzigen Regelungen Anreize, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, reduzieren würde. Dass Beitragszahler, die alleinstehend sind, zur Finanzierung von Rentenansprüchen nicht erwerbstätiger Partner herangezogen werden, beschrieb Schnitzer als Gerechtigkeitslücke.

Der Gegenvorschlag von ihr: Rentensplitting soll verpflichtend werden. Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche eines Partners oder von beiden Partnern hälftig aufgeteilt - ähnlich dem Prinzip des Zugewinnausgleichs in einer Ehe. Nach dem Tod eines Partners behält der Hinterbliebene also die Hälfte dieser Ansprüche sowie seine eigenen vor der Ehe erworbenen Ansprüche.

Witwenrenten: Mittel gegen Altersarmut

Gegen solche Pläne wendet sich der Sozialverband VdK. „Ich kann Vorschlägen, ein Rentensplitting für Hinterbliebenenrenten flächendeckend einzuführen, wirklich nichts abgewinnen“, sagte dessen Präsidentin Verena Bentele.

Bentele betonte die soziale Funktion dieser staatlichen Leistung:„Witwenrenten sind immer noch ein wirksames Mittel gegen Armut bei Frauen. Viele Frauen konnten und können keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben, da sie in ihrem Arbeitsleben häufig unfreiwillig in Teilzeit arbeiten und sich unentgeltlich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige kümmern.“

„Will die Rentenversicherung tatsächlich mehr Beitragszahlerinnen und -zahler und ein höheres Rentenniveau für alle haben, dann müssen wir woanders ansetzen. Die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen muss ein Ende haben, es muss eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Außerdem muss es einen Lohn für pflegende Angehörige sowie eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Verdienst geben“, so Bentele.

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Welche Regelungen zu dieser Hinterbliebenen-Leistung gelten und wie hoch die Auszahlungen an Witwen oder Witwer sind, stellte Versicherungsbote bereits an anderer Stelle zusammen.

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