In ihrem aktuellen Zuzahlungsreport hat sich die Generali die Kosten untersucht, die nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten selbst zu zahlen sind. Diese Kosten entstehen vorrangig durch privatärztliche Zusatzleistungen, wahlärztliche Leistungen und Eigenanteile. Dazu wurden die Leistungsfälle des hauseigenen Krankenversicherers herangezogen. In Summe seien Daten von rund 1,5 Millionen Leistungsfällen aus dem Jahr 2021 ausgewertet.

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Im Durchschnitt hätten gesetzlich Krankenversicherte knapp 1.500 Euro aus eigener Tasche gezahlt. Betroffen davon sei im Schnitt fast jeder fünfte Versicherte, was einer Zuzahlungsquote von 17,6 Versicherten mit Leistungen pro 100 Einwohner entspricht. Insbesondere Menschen im Alter von 50 Jahren oder älter hätten den überwiegenden Anteil (mehr als 60 Prozent) der Extrakosten für Gesundheitsleistungen getragen. Es zeigt sich, dass die Kosten pro Person mit zunehmendem Alter weiter steigen. Krankenversicherte ab 50 Jahren zahlten im Durchschnitt zusätzlich 2.100 Euro pro Jahr. Ab einem Alter von 70 Jahren erhöhte sich dieser Betrag bereits auf 3.500 Euro und ab 80 Jahren sogar auf 4.800 Euro pro Jahr.

Interessanterweise sind jedoch auch jüngere Altersgruppen von erheblichen Zuzahlungen betroffen, insbesondere bei stationären und zahnärztlichen Behandlungen. Bei den Versicherten unter 50 Jahren belaufen sich die Kosten durchschnittlich auf bis zu 1.100 Euro bzw. 1.035 Euro pro Jahr. Dies verdeutlicht, dass Zuzahlungen im Gesundheitswesen eine breite Altersspanne erfassen und nicht nur ältere Menschen betreffen.

Für welche Zusatzleistungen gezahlt wird

Die meisten Versicherten mit Zusatzleistungen seien im Bereich der Zahnzusatzversicherung aufgelaufen (50 Prozent). Eine Zahnbehandlung sei dabei der häufigste Kostenfaktor für rund die Hälfte aller Versicherten. Direkt danach folgen die Versicherten, die für Zahnersatz zusätzlich zahlen mussten.

Mit einem Anteil von 40 Prozent an allen erfassten Versicherten mit Leistungen werde im ambulanten Bereich am zweihäufigsten privat zugezahlt. Vor allem Zahlungen für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen (48 Prozent), würden häufig anfallen. Stationäre Leistungen wie die privatärztliche Behandlung oder Zuschläge für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer machten rund neun Prozent aller Zusatzzahlenden aus.

Regional gibt es teilweise große Unterschiede der Zuzahlungsquoten. Demnach hätten gesetzlich Krankenversicherte in Baden-Württemberg die höchste Zuzahlungsquote in Deutschland. Dort leisten 22,0 Versicherte pro 100 Einwohner zusätzliche Zahlungen. Dicht dahinter folgten Bayern mit 19,4 und Hessen mit 19,1 Zuzahlenden pro 100 Einwohner. Saarländer zeigten sich als diejenigen, die im bundesweiten Vergleich am wenigsten für ihre Gesundheit zusätzlich ausgeben müssen, mit einer Zuzahlungsquote von nur 9,9. Auffällig sei auch, dass die neuen Bundesländer generell niedrige Zuzahlungsquoten aufwiesen. Versicherte in diesen Regionen würden deutlich weniger zuzahlungspflichtige Leistungen in Anspruch nehmen als in anderen Teilen Deutschlands.

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Ein weiterer interessanter Aspekt ist der durchschnittliche Rechnungsbetrag, den Krankenversicherte tragen müssen. Dabei zeigt sich, dass Versicherte in Ballungsgebieten mit etwa 1.910 Euro pro Jahr rund 360 Euro mehr zuzahlen als in ländlichen Regionen, wo der durchschnittliche Betrag bei etwa 1.540 Euro liegt. Eine mögliche Ursache dafür könnte die höhere Ärztedichte in Großstädten sein.