Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 19,4 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 2.565 zulässige Beschwerden. Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder leicht abgenommen. Diese sanken von 2.209 auf 1.869 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,7 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 10,9 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 4,8 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Annähernd jede siebte Beschwerde (14,9 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier fiel die Zahl der Beschwerden um 17,7 Prozent auf 1.769.

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Der Bericht 2022 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,2 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa ein Drittel Beschwerden der Fall (35,8 Prozent) gewesen.

Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 61,0 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zu 24,2 Prozent der Fall war.

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Im vergangenen Jahr seien 15.521 Verfahren beendet worden. Davon waren 11.916 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 41,5 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen, um den Sachverhalt zu klären. In 4,7 Prozent der Fälle wurde den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen. Eine Abhilfe konnte in 28,3 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 5,5 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. In 10,0 Prozent der Beschwerden wurde die Eignung als ungeeignet bewertet. Ebenso wurden 10,0 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.

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