Noch im 1. Quartal diesen Jahres will die EU-Kommission eine neue Kleinanleger-Strategie vorstellen, deren wichtigstes Ziel die Förderung von „mehr Transparenz, Einfachheit, Fairness und Kosteneffizienz für Kleinanlegerprodukte“ ist (Versicherungsbote berichtete).

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Damit rückt die Debatte um ein Provisionsverbot erneut in den Vordergrund. Denn bislang scheint offen, ob sich ein Provisionsverbot auf Finanzanlagen beschränken oder auch für Versicherungsanlageprodukte gelten soll. So formuliert es eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die mit dem Titel ‚Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung’ überschrieben ist.

In ihrer Anfrage gehen die Fragesteller u.a. auf die Behauptung ein, Verbraucher würden bei Provisionsberatung im Durchschnitt 35 Prozent mehr zahlen als im Falle einer Honorarberatung. In der Unions-Anfrage heißt es dazu: „Hinsichtlich der mit einer Beratung einhergehenden Kosten ist festzuhalten, dass die Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25 000 Euro teurer ist als provisionsbasierte Beratung. Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden liegen unter 5 000 Euro (Einmalanlage) bzw. unter 100 Euro (monatliche Sparrate). Das Finanzvermögen deutscher Haushalte liegt bei 16 900 Euro (Median). (KPMG, Zukunft der Beratung, Whitepaper, November 2021, S. 25).“

Ganz ähnlich verhält es sich mit dem häufig von Verbraucherschützern vorgebrachten Argument, Provisionsberatung würde per se zu Interessenkonflikten führen. So verweisen die Fragesteller auf Erkenntnisse der Finanzaufsicht Großbritanniens (FCA). Diese würden zeigen, „dass Honorarberatung eigene potenzielle Interessenkonflikte hat. So haben in Großbritannien mehr als 90 Prozent der Neukunden bei Dienstleistern (die sowohl Einmal- als auch fortlaufende Beratung anbieten) fortlaufende Beratungsmandate abgeschlossen. Dazu führt die FCA aus, dass Kleinanleger möglicherweise für eine Dienstleistung bezahlen, die sie nicht benötigen (FCA, Evaluation of the impact of the RDR and FMAR, Dec 2020, S. 19 f., 3.26 f.).“

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In der Anfrage wird zudem darauf verwiesen, dass ein Großteil der Kleinanleger überhaupt nicht bereit ist, Honorare zu zahlen: „Laut einer KPMG-Studie sind 74 Prozent der Kunden überhaupt nicht zur Zahlung eines Honorars bereit: 16 Prozent können sich die Zahlung eines Honorars von durchschnittlich 34,80 Euro/Stunde vorstellen und lediglich 0,3 Prozent sind zur Zahlung eines durchschnittlichen Honorars von 180 Euro/Stunde bereit (KPMG, Zukunft der Beratung, Whitepaper, November 2021, S. 22).“

BVK: Verbraucher sollen Wahlfreiheit bei Vergütung der Vermittler behalten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßte die Anfrage der Unionsfraktion: „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern hat Deutschland eine bedeutende Rolle. Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Wir fordern daher eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, sagte Heinz.

Der BVK plädiert dafür, Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen. Provisionsbasierte Vermittlung habe sich in der Bundesrepublik bewährt und würde zu einem sehr hohen Absicherungsniveau führen.

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„Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung, ohne dass diese sofort ein Honorar auf den Tisch blättern müssen, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt“, betont BVK-Präsident Heinz. „Unter sozialen Gesichtspunkten ist sie deshalb absolut zu bevorzugen. Und wir fürchten, dass ein Provisionsverbot nicht nur zu einer mangelnden Absicherung, sondern in der Folge auch zu sozialpolitischen Verwerfungen führen könnte.“

Der BVK verwies auch auf die zahlreichen Regulierungen der Vergangenheit. die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots behaupteten „Fehlanreize weitgehend eliminiert“ hätten. Dass die Beschwerdequoten über Vermittler verschwindend gering seien, sieht der BVK ebenfalls als stützendes Argument dafür, dass es die behaupteten Fehlanreize so nicht gibt.

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„Hinzu kommt noch, dass in den Niederlanden, dem einzigen EU-Mitgliedsstaat mit Provisionsverbot, nach Erlass des Verbots ein Rückgang in der Anlageberatung festgestellt wurde “, sagt BVK-Präsident Heinz. „Für ein ideologisch motiviertes Provisionsverbot in der ganzen EU haben wir deshalb überhaupt kein Verständnis, zumal es auch die rund 190.000 Versicherungsvermittler ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berauben würde. Daher sind wir auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion sehr gespannt.“

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