Der BVK plädiert dafür, Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen. Provisionsbasierte Vermittlung habe sich in der Bundesrepublik bewährt und würde zu einem sehr hohen Absicherungsniveau führen.

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„Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung, ohne dass diese sofort ein Honorar auf den Tisch blättern müssen, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt“, betont BVK-Präsident Heinz. „Unter sozialen Gesichtspunkten ist sie deshalb absolut zu bevorzugen. Und wir fürchten, dass ein Provisionsverbot nicht nur zu einer mangelnden Absicherung, sondern in der Folge auch zu sozialpolitischen Verwerfungen führen könnte.“

Der BVK verwies auch auf die zahlreichen Regulierungen der Vergangenheit. die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots behaupteten „Fehlanreize weitgehend eliminiert“ hätten. Dass die Beschwerdequoten über Vermittler verschwindend gering seien, sieht der BVK ebenfalls als stützendes Argument dafür, dass es die behaupteten Fehlanreize so nicht gibt.

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„Hinzu kommt noch, dass in den Niederlanden, dem einzigen EU-Mitgliedsstaat mit Provisionsverbot, nach Erlass des Verbots ein Rückgang in der Anlageberatung festgestellt wurde “, sagt BVK-Präsident Heinz. „Für ein ideologisch motiviertes Provisionsverbot in der ganzen EU haben wir deshalb überhaupt kein Verständnis, zumal es auch die rund 190.000 Versicherungsvermittler ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berauben würde. Daher sind wir auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion sehr gespannt.“

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