Entgegenkommen oder vergiftetes Angebot? Die Generali Deutschland Lebensversicherung verschickt derzeit Abgeltungsansprüche an Versicherungsmakler, wie das Online-Portal kapital-markt-intern.de informiert. Darin wird behauptet, dass sich bereits der Vorgänger Aachen Münchener Leben seit 2008 auf den Ausschließlichkeitsvertrieb der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) konzentriere. Das Geschäft mit Maklern sei daher deutlich zurückgegangen. Deshalb hege man den Wunsch nach einer „gegenseitigen Aufhebungsvereinbarung“.

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50 Prozent der Bestandscourtage - und weiterlaufende Maklerfristen?

Konkret schlage die Generali vor, dass die Bestandscourtage für die Restlaufzeit zu 50 Prozent sofort ausgezahlt werde, berichtet das Portal. Nach dem „Ende der Zusammenarbeit“ sollen die Bestände dann in die „direkte Betreuung durch die zuständige Kundenservice-Direktion“ übergehen. Die Generali wolle auch die Kundinnen und Kunden informieren.

Doch die Sache habe einen Haken. Laut Klausel sei der Versicherungsmakler weiterhin als „Korrespondenzmakler“ hinterlegt und soll fortan von der Generali alle vertragsbezogenen Daten erhalten, um seine Maklerpflichten weiter erfüllen zu können.

Damit bestehe auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Makler im Stornofall weiterhin in der Haftung sind - und ihre hälftige Courtage dann wieder ganz oder anteilig zurückzahlen müssen, wie Wilfried E. Simon, Mitglied im Rechtsausschuss der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) gegenüber „Kapitalmarkt Intern“ hervorhebt. Die Generali habe eine Stellungnahme zu dem Vorgang verweigert, berichtet das Portal weiter.

Erhält also der Makler nur die Hälfte seiner Courtage bei gleicher Arbeit? Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn der Vertrag einfach abgegolten wird. Der Versicherungsmakler steht als Sachverwalter im Lager des Kunden: und haftet auch gegenüber diesem. Wird der Vertrag einfach an die Generali abgegeben, wird der Kunde bzw. die Kundin vom Versicherer selbst bzw. dessen Ausschließlichkeits-Organisation betreut. Hier stellt sich auch die Frage, ob dies tatsächlich im Interesse des Versicherungsnehmers ist.

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Es wäre nicht das erste Mal, dass die Generali den Unmut der Maklerschaft auf sich ziehen würde. Im Jahr 2018 hatte der Versicherer im Rahmen seiner Neustrukturierung Kundinnen und Kunden von Versicherungsmaklern angeschrieben und um die Freigabe von Daten gebeten, weil sich der Makler angeblich der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) anschließen wolle. Das Problem: keineswegs wollten die betroffenen Makler ihren Status wechseln. Nach einem Aufschrei in Foren und auf sozialen Medien musste sich der Versicherer öffentlich entschuldigen.

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