Ich korrigiere ungerne, tue es aber trotzdem: Für den normalen Bürger ist Kostenerstattung als Verfahren nur mit, nicht über eine Versicherung machbar! Sie muss das Restkostenrisiko für Patienten abdecken – folglich die Differenz von dem, was die Kasse erstattet und dem, was die Rechnung beinhaltet. Auch auf die Gefahr einer Wiederholung es ist sehr ähnlich zu dem Verfahren bei Beamten: Die haben Beihilfe als gesetzliche Versicherung und eine zusätzliche Restkostenversicherung! Und da liegt manchmal der Teufel im Detail.

Anzeige

Diese Versicherungen unterscheiden sich in der Güte wie andere Krankenversicherungen auch. Aber zusätzlich gibt es immer das Phänomen der fehlenden Vorleistung der GKV. Also die Kasse erstattet gar nichts, zum Beispiel bei Heilpraktikern, Ärzten ohne Kassenzulassung oder OTC- Medikamenten. Das sind rezeptfreie Arzneien, die per Gesetz nicht zu Lasten der Allgemeinheit verordnet werden dürfen. Was soll dann erstattet werden vom Zusatzversicherer? Und da gibt es unterschiedliche Angebote am Markt. Der wesentliche Unterschied bei Beamten ist die vorherige prozentuale Festlegung der Beihilfe.

Wie können Versicherungsvermittler ihren Kunden das Prinzip der Kostenerstattung schmackhaft machen? Und wie können Vermittler davon profitieren?

Wie so oft sollte ich mich als Vermittler mit dem Thema zuerst beschäftigen. Hierbei wird die Feststellung folgen, dass es ein sehr spannender Weg in die Privatmedizin ist, ohne die GKV verlassen zu müssen. Dann muss ich Kunden darauf ansprechen („Privatbehandlung beim Arzt ohne eine Privatversicherung ist möglich“). Die nötigen Zusatzversicherungen werden nicht gekauft, sondern verkauft. Häufig stellen Kunden dann von alleine fest, gegebenenfalls in eine Vollversicherung zu wechseln.

Anzeige

Die Fragen stellte Michael Fiedler

vorherige Seite
Seite 1/2/3/