Natürlich gibt es das Phänomen der Übermaßbehandlung. Das Kostenerstattungsprinzip erfordert mündige Patienten, die gegebenenfalls eine Zweitmeinung einholen. An Überversorgung ist aber vermutlich noch niemand verstorben - an Unterversorgung aber schon!

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…und wie kann der Patient prüfen, dass der Arzt tatsächlich die korrekte Leistung abrechnet? Müsste er hierfür nicht Fachmann sein?

Ganz konsequent bis zu Ende kann ein Patient es nicht prüfen. Das gilt übrigens für die meisten von uns auch für unserer Auto in der Werkstatt! Beim Einreichen von Rechnungen prüfen aber Krankenversicherungen sehr genau auf Plausibilitäten. Hier findet quasi Verbraucherschutz statt. Da man als Nutzer der Kostenerstattung eine Zusatzversicherung haben sollte, hat man so ein relativ hohes Maß an Sicherheit.

Ist es möglich, dass zum Beispiel durch Komplikationen oder Spätfolgen einer ärztlichen Behandlung die Kosten für den Patienten durch das Kostenerstattungs-Prinzip steigen? Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn durch Komplikationen weitere Behandlungen notwendig sind?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regen wie in der "echten" Privatmedizin: Maßstab sind hier die Regeln der ärztlichen Kunst. Eine Behandlung endet erst, wenn Patienten als gesund gelten. Deswegen ist ja der Erwerb einer Zusatzversicherung geboten.

Gibt es notfalls Instanzen, an die sich ein Patient wenden kann, wenn er in Vorleistung ging und Zweifel an einer Arztrechnung hat?

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Auch hier erneut der Hinweis zu den Prüfungsregeln der Versicherer. Das bedeutet: Die Versicherer prüfen Rechnungen sowohl auf Plausibilitäten als auch auf die medizinische Notwendigkeit. Eine Therapie, die nur dem Arzt nützt, findet daher normalerweise nicht statt. So gibt es wie bei einem komplett privat versicherten Menschen in der Regel genug Sicherheiten.

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