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„Rechtsschutz läuft bei mir so nebenher!“ Das ist die wahrscheinlichste Antwort, wenn ich Versicherungsmakler und Finanzberater nach ihrer Priorisierung von Rechtsschutzprodukten frage. Der Fokus vieler Berater liegt auf der Biometrie-Absicherung. Das sieht man besonders in den Social-Media-Kanälen vieler Branchenkollegen. Ich behaupte nun: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein perfekter Anknüpfungspunkt für die Vermittlung von Rechtsschutzpolicen.

Oder anders – wer nutzt nicht gerne die Aussage: „Jeder 4. Bürger wird berufsunfähig“? Was macht der betreuende Vermittler aber eigentlich, wenn genau das passiert?

Was ist, wenn es bei der Leistungs-Beantragung gegenüber dem BU-Versicherer zu rechtlichen Fragen kommt? Und diese Fragen gibt es immer!

Jeder Vermittler begibt sich auf unsicheres Terrain, wenn er im Leistungsfall aktiv wird. Tut er es nicht, verliert er Kundenvertrauen. Die Rechtsschutzversicherung kann dem Berater hier helfen. Wie sieht das nun aber in der Praxis aus?

Die häufigste Ursache, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, liegt darin begründet, dass sich der betroffene Kunde nicht mehr meldet.

Einfach so? Berücksichtigt man psychische Erkrankungen als Hauptursache, berufsunfähig zu werden, erklärt dies vieles. Denn wie soll ein depressiver Mensch, der vielleicht seinen Alltag nicht mehr gemeistert bekommt, mehrseitige Antragsformulare ausfüllen? Und kann jemand mit Burnout alleine seine berufliche Tätigkeit beschreiben? Ist dem betroffenen Kunden überhaupt bewusst, wie sein BU-Grad ermittelt wird oder wie lange dieser gelten muss, bevor es Geld gibt?

Die Folgen solcher Unsicherheiten können prekär sein! Beendet der Kunde den Vorgang, die BU-Leistung zu beantragen, geht es für ihn ans Existenzielle. Hingegen: Wenn der Kunde nun alleine und „unprofessionell“ die Leistung beantragt, kann eine Ablehnung mit einem langen Rechtsstreit folgen. Hierfür sollte der Kunde – rechtzeitig – rechtsschutzversichert sein. Die Leistungsart Vertrags-Rechtsschutz ist in dem Rechtsschutz-Baustein Privat-Rechtsschutz bereits außergerichtlich enthalten.

Berater sollten daher den alten Spruch verinnerlichen und anwenden: Keine BU ohne Rechtsschutz!

Allerdings ist der Streit mit Berufsunfähigkeitsversicherern zusätzlich belastend und ist aufgrund der Streitwerte auch teuer. Erfolgsaussichten hängen außerdem von den Ablehnungsgründen – wie eben beispielsweise der Tätigkeitsbeschreibung und dem BU-Grad – ab. Vielleicht hat der BU-Versicherer auch bereits Informationen erhalten, die er nicht gebraucht hätte, aber nun sehr wohl für den Rechtsstreit verwenden kann? Das erschwert die Gesamtsituation.

Wichtig ist daher zunächst einmal für Ihren Berateralltag, dass die Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall geschlossen sein sollte, bevor jemals ein Leistungsantrag gestellt wird. Hier gibt es mittlerweile Berücksichtigungszeiträume von einem Jahr der Rechtsschutz-Versicherer, damit es zu keinen Bedarfsabschlüssen kommt. Im Hinblick auf die Streitwerte einer Berufsunfähigkeitsrente ist dies verständlich – und ist sowohl im Sinne der Versichertengemeinschaft als auch im Sinne der Bestandsschadenquote des Beraters.

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Der Berater hat nun jedoch einen unzufriedenen Kunden, dem diese persönliche Notlage an die Existenz geht. Helfen kann er ihm aber nicht wirklich, denn beratend tätig sein darf der Versicherungsvermittler nur, wenn er den Vertrag auch vermittelt hat. Und helfen sollte er sowieso nur, wenn er auch wirklich weiß, was er tut.

Was wäre, wenn die Leistungsbeantragung professionell unterstützt wird?

Doch was wäre, wenn die Leistungsbeantragung professionell unterstützt wird? Dann käme es zu mehr Qualität und den richtigen Aussagen in Bezug auf die Fakten, die erforderlich sind. Es würde auch nur das im Leistungsantrag stehen, was im Rahmen der Obliegenheiten erforderlich ist. Der Kunde würde sich an die „Hand genommen“ fühlen, genau wissen, was beigeholt werden soll und folglich bis zur Antragstellung durchhalten.

Die Chance, zur BU-Leistung zu kommen, ist demnach deutlich höher. Und vor allem wird das wichtigste Gut positiv beeinflusst: Zeit! Für den betreuenden Vermittler ist es somit eine dreifache Entlastung, denn er möchte seine Aktivität in sein Unternehmen packen. Zudem ist er meist weder Jurist noch Profi in der BU-Leistungsbearbeitung.

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Solch ein BU-Antrags-Service ist bei der KS/AUXILIA Rechtsschutz in allen Privat-Tarifen ab der Tarifgeneration 2021 enthalten. Der Fokus liegt hier eindeutig auf der Idee, einen nominal wertvollen und sinnvollen Service zu bieten. Hieraus schließt sich nun wieder der Kreis in der Beratung.

Mehrwerte zur Berufsunfähigkeits-Beratung sind ein Wettbewerbsvorteil für den Berater. Mit den genannten Fragen und der Story kann ein Kunde für eine Rechtsschutzversicherung in Kombination mit der BU-Versicherung begeistert werden – droht doch auch jeder vierte Kunde im jeweiligen Vermittlerbestand, berufsunfähig zu werden.

Mein Tipp: Für die Ansprache in Social Media können die Ablehnungsgründe bildlich toll aufbereitet werden. Der BU-Antrags-Service unterstützt eben bei den Top Ablehnungsgründen:

  1. Nicht mehr reagieren
  2. BU-Grad nicht erfüllt
  3. Der 6-Monatszeitraum nicht erfüllt
  4. Tätigkeitsbeschreibung passt nicht

Zudem könnte man in einem Social Media Beitrag von einem echten BU-Beantragungsfall erzählen und die Fragebögen eines Versicherers zeigen.

Mittlerweile gibt es viele tolle BU-Tarife am Markt. Dennoch gibt es enorm viele Fallstricke im Bestand: alte Tarife, veränderte Lebensphase des Kunden, die Qualität von Schadensabteilungen, neue Gerichtsurteile, die Inflation und Volkskrankheiten. Die Beispiele zur BU und dem Rechtsschutz gehen also nicht so schnell aus.

Wenn Versicherungsmakler und –Vermittler dies selbstverständlich in Ihren Beratungsprozess einbauen und auf Social-Media thematisieren, werden die Kunden offen für das Thema sein. Rechtsschutz ist schon lange keine Luxussparte mehr, sondern Existenzschutz – genau wie die Biometrieabsicherung.

4 Tipps für einen gelungenen Social-Media Beitrag

  1. Bilder oder Videos nutzen
  2. Auf lesbare Schrift achten
  3. Praxis schlägt Theorie – mit Beispielen arbeiten
  4. Einfach machen & weiterentwickeln

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