Bei alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern liege die Einkommensobergrenze in 2023 zwischen 1.371 Euro in der niedrigsten Mietstufe I und 1.541 Euro in der höchsten Mietstufe VII, berichtet Siepe. Zu berücksichtigen ist, dass nicht allein die gesetzliche Rente als Einkommen für die Obergrenze gilt, sondern zum Beispiel auch Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung etc. Dies entspreche einer monatlichen Bruttorente von 1.722 Euro bis 1.927 Euro, sofern der Ruheständler keine weiteren Einnahmen haben. Hat der Betroffene Anrecht auf den Freibetrag von 251 Euro, steigt die Obergrenze sogar auf 2.036 Euro Bruttorente in Mietstufe I bis 2.241 Euro in Mietstufe VII. Die Mietstufe errechnet sich stark vereinfacht auch daraus, ob man in einer Region mit niedrigen oder hohen Mieten lebt. Wer sehr hohe Ausgaben für das Wohnen hat, etwa weil er in einer Großstadt wie München lebt, erhält in der Tendenz auch mehr Wohngeld.

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Deutlich höherer Wohngeld-Anspruch für Standardrentner

Werner Siepe rechnet anhand mehreren Beispielen vor, wie sich das auf den Wohngeldanspruch auswirkt. So zum Beispiel für den Standardrentner: Eine fiktive Rente, die sich daraus errechnet, dass der Ruheständler 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat. „Standardrentner mit einer monatlichen Bruttorente von 1.621 Euro erhalten in 2023 Wohngeld in Höhe von 205 Euro, da ihnen der Freibetrag zwangsläufig zusteht. Ohne Freibetrag wären es nur 82 Euro. In 2022 bekämen sie nur ein Wohngeld von 13 Euro trotz Berücksichtigung des Freibetrags und überhaupt kein Wohngeld ohne Freibetrag“, heißt es in einem Pressetext zur Studie. Die Standardrente errechnet sich aus 45 Entgeltpunkten mal 36,02 Euro für den aktuellen Rentenwert West.

Beispielrechnung für Rentner-Ehepaar

Eine weitere Beispielrechnung bezieht sich auf ein Rentner-Ehepaar, das in Leverkusen oder Berlin wohnt und eine Brutto-Kaltmiete von 600 Euro im Monat (einschließlich Heizkosten von 120 Euro monatlich) zahlt. Der Ehemann erhielt 45 Jahre ein Durchschnittseinkommen und zahlte hierfür Rentenbeitrag, während seine Gattin nur die Mütterrente für zwei vor 1992 geborene Kinder erhält. Ihre gesetzliche Bruttorente summiert sich auf 1.801 Euro, wobei die Frau nur einen Rentenanspruch von 180,10 Euro aus ihrer Mütterrente hat. Nach Abzügen von Werbungskosten und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt ein anzurechnendes Einkommen von 1.605,60 Euro übrig, welches sich durch den Freibetrag von 251,00 Euro nochmal auf 1.354,60 Euro reduziert.

Ohne Berücksichtigung des Freibetrages stünde dem Rentner-Ehepaar in 2023 ein Wohngeld von 187 Euro zu. Die Berücksichtigung des Freibetrags von 251 Euro führt hingegen zu einem um 118 Euro höheren Wohngeld, sodass das Paar 305 Euro an Wohngeld erhalten würde. Auch hier zeigt sich durch die Reform eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo. In 2022 hätte das Ehepaar inklusive Freibetrag einen Wohngeld-Anspruch von 224,50 Euro - und ohne Freibetrag überhaupt keinen Anspruch auf Wohngeld.

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"Leider verzichtet etwa die Hälfte der einkommensschwachen Rentner aus Unkenntnis oder Scham darauf, einen Antrag auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) zu stellen. Die recht komplizierten Antragsformulare und oft auch langen Bearbeitungszeiten in den Sozialämtern bzw. Wohngeldstellen schrecken viele eigentlich Berechtigte zusätzlich ab", kritisiert Siepe. Er fordert zusätzliche Hilfsangebote, damit mehr Anspruchsberechtigte von ihrem Recht auf Wohngeld Gebrauch machen können. Die Studie ist auf der Webseite vers-berater.de veröffentlicht.

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