Im vergangenen Jahr war direkt nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal die Nachfrage nach Elementarschadenversicherungen spürbar gestiegen. Während im dritten Quartal 2021, also unmittelbar nach der Ahr-Sturzflut, noch 400.000 neue Verträge geschrieben worden, waren es von Anfang Januar bis Ende März 2022 nur noch 125.000 Policen. Vor der Juli-Flut verzeichneten die Versicherer zwischen 50.000 und 100.000 neue Verträge je Vierteljahr.

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„Wir haben schon häufiger beobachtet, dass sehr viele Menschen direkt nach einer Naturkatastrophe das Bedürfnis haben, sich abzusichern“, Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Leider nimmt das Interesse, wie auch in diesem Fall, mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Ereignis wieder ab.“ Seit dem Hochwasser im Ahrtal ist die Zahl der Elementarschadenversicherungen insgesamt um rund vier Prozentpunkte gestiegen. „Das bedeutet: Immer noch haben nur etwa 50 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland diesen für sie existentiell wichtigen Versicherungsschutz. Das ist viel zu wenig“, so Asmussen.

GDV sieht mildere Mittel als eine Pflichtversicherung

Vor diesem Hintergrund werben die Versicherer für das von ihnen im vergangenen Herbst vorgelegte Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung. „Wir schlagen einen anderen Weg vor als eine singuläre Pflichtversicherung.“, sagt Asmussen. Ziel sei eine Absicherung aller Wohngebäude gegen Extremwetterrisiken. Dazu könnten beispielsweise Überschwemmungsschäden obligatorisch in neuen privaten Wohngebäudeversicherungen enthalten sein. Bestehende Verträge ohne Elementarschutz könnten zu einem Stichtag auf eine Absicherung mit Elementarschutz umgestellt werden. Hausbesitzer, die diesen Schutz auch zukünftig nicht wollen, könnten aktiv widersprechen und somit frei entscheiden. „Es wäre ein milderes Mittel, als sie staatlich zu einer Versicherung zu zwingen“, so Asmussen weiter.

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Überdies sieht das GDV-Gesamtkonzept vor, dass Bund, Länder und Kommunen nachhaltig umsteuern in Richtung mehr Prävention und Klimafolgenanpassung. Dies könne unter anderem über Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten, eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen und den besseren Schutz bestehender Gebäude geschehen. „Es muss klar sein: Eine Versicherung allein rettet kein Menschenleben, verhindert keinen einzigen Schaden. Wir müssen uns als Gesellschaft gegen mehr Extremwetter rüsten und vor allem auch mehr vermeidbare Schäden verhindern“, so Asmussen.

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