In einer ‚Brand-Story‘ gibt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV, durchaus sinnvolle Tipps (jährliche Zahlweise) und rät „allen Selbstständigen und Arbeitnehmern dringend“ zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsbote berichtete). Das ist zu begrüßen und zahlt auf das Ziel ein, die Verbreitung dieses wichtigen Versicherungsschutzes voranzutreiben.

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Allerdings handelt es sich bei der ‚Brand-Story‘ um ein Anzeigen-Format der Bild-Zeitung. Das ist als solches auch gekennzeichnet und erfüllt damit wohl die Anforderungen, die der Gesetzgeber formuliert hat.

Nichtsdestotrotz dürfte es den meisten Lesern schwerfallen, zu unterscheiden, welche Aussagen Bianca Boss zuzuschreiben sind und wo der Beitrag ausschließlich die Interessen der HUK24 wiedergibt. So rät Bianca Boss dazu, beim Punkt ‚grobe Fahrlässigkeit‘ in der Hausratversicherung nicht zu sparen und ihn mitzuversichern.

Unmittelbar im Anschluss an ihr direktes Zitat findet sich der Zusatz: „Die gute Nachricht: Bei vielen Neuverträgen wie z.B. beim aktuellen Angebot der HUK24 ist grobe Fahrlässigkeit automatisch mitabgesichert.“ Formal ist die Sache klar: Der Satz ist nicht als Zitat gekennzeichnet; es ist nicht Frau Boss, die hier zum Leser spricht. Dennoch wird der Leser Bianca Boss, Verbraucherschutz und HUK24 miteinander verknüpfen. Aus Sicht des Anbieters ein durchaus legitimes Ziel.

Doch muss sich der BdV wirklich derart für die Zwecke eines Versicherers einspannen lassen? Hätte Frau Boss für ihre Forderung, dass alle Selbstständigen und Arbeitnehmer BU-Schutz haben sollten, nicht auch ohne die ‚Brand-Story‘ genug Aufmerksamkeit bekommen?

Und wie verträgt es sich überhaupt, dass Verbraucherschützer als Testimonial für einen Versicherer auftreten? Unter dem Beitrag lässt sich eine Teilantwort finden: „Für die Mitarbeit an dieser Brand Story erhielt die zitierte Expertin weder von der Axel Springer SE noch dem Auftraggeber der Brand Story ein Honorar. Die Aussagen geben allein die Ansicht der zitierten Expertin wieder. Bianca Boss ist Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV), einer der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.“

Achso! Es gab ja kein Geld… dann ist es auch nicht anrüchig!? Ich halte das für ein sehr schwaches Argument. Denn der Versicherer erreicht sein Ziel trotzdem: Die Glaubwürdigkeit der Werbebotschaft wird mit der Verbraucherschützerin massiv erhöht. Sich nicht dafür bezahlen zu lassen, ändert gar nichts daran.

Aber der Satz ist noch aus einem anderen Grund wichtig. Denn wäre Geld geflossen, hätte Bianca Boss wohl gegen die Satzung des BdV verstoßen. Denn dort heißt es: „Ordentliche Mitglieder können auch natürliche Personen werden, die Versicherungen vermitteln (Versicherungsvermittlung) oder Versicherungsnehmer beraten oder betreuen (Bestandspflege), es sei denn sie werden hierfür direkt oder indirekt vom Versicherungsunternehmen entlohnt, was bei Aufnahme in den Verein schriftlich zu erklären ist.“

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Mein Fazit: Die erteilten Ratschläge sind richtig und gut. Aber um diese Botschaft zu verbreiten, hätte es nicht der bezahlten Anzeige bedurft. So bleibt stehen: Der BdV lässt sich von HUK24 vor den Karren spannen. Schade.

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