Im April 2022 sind über 3.000 Einsatzkräfte der Bundeswehr im Auslandseinsatz und damit einem erhöhten Risiko für psychische Erkrankungen ausgesetzt: Untersuchungen der Bundeswehr zeigten, dass etwa drei Prozent der Einsatzkräfte eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln. Weitere häufige psychiatrische Diagnosen mit Einsatzbezug sind aber auch Anpassungsstörungen, Depressionen oder Ängste vor Menschenansammlungen (Agoraphobie).

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So erfasste die Bundeswehr 2021 insgesamt 329 einsatzbedingte psychische Neuerkrankungen (2020: 301). Davon konnten 210 Fälle der Diagnose PTBS zugeordnet werden (2020: 213); auf andere Erkrankungen entfielen 119 Fälle (2020: 88).

Die Bundeswehr schreibt selbst dazu, dass gerade bei PTBS häufig eine sehr lange Zeit zwischen dem Moment der seelischen Verletzung bis zur Diagnose vergehen kann. „Gelegentlich sind Soldatinnen und Soldaten dann bereits aus der Bundeswehr entlassen“, so die Bundeswehr nüchtern.

Für Betroffene heißt das im Ernstfall die Anerkennung der Wehrdienstbeschädigung erstreiten zu müssen. Laut der Rechtsanwaltskanzlei ‚Gerold & Partner‘, die sich u.a. auf Wehrrecht spezialisiert hat, müssen für die Anerkennung der Wehrdienstbeschädigung folgende Punkte erfüllt sein:

  • Das Vorliegen eines mit dem Wehrdienst zusammenhängenden schädigenden Vorgangs bzw. dienstlichen Einflusses. Bezogen auf PTBS muss nach Ansicht der Gerichte "ein belastendes, außergewöhnliches Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde", festgestellt werden. Dabei muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das nicht durch die persönliche Disposition des betroffenen Soldaten bestimmt wird und welches nicht durch subjektive Empfindungen aufgeweicht ist.
  • Dieser Vorgang muss zu einer primären Schädigung geführt haben
  • Die Schädigung muss wiederum die geltend gemachten Folgen verursacht haben. Typische Symptome von PTBS sind unter anderem stetig wiederkehrende Erinnerungen an das belastende Erlebnis (sog. Flashbacks), ein auch im Alltag erhöhter Stresspegel, Depressionen, Schlafstörungen, Angstzustände und die Vermeidung von Orten, die an den Einsatz erinnern.

Zuständig für die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dort war auch Moritz Heilfort tätig, bevor er die Bundeswehr verließ und Versicherungsmakler wurde. Er kennt solche Fälle und weiß, wie schwer es Betroffenen fällt, in Streitfällen für ihr Recht einzutreten: „Was wirklich helfen würde, wäre eine Beweislastumkehr, also dass nicht der Betroffene nachweisen muss, dass er durch seine Arbeit bei der Bundeswehr traumatisiert wurde, sondern andersherum“, so Heilfort im Interview mit procontra. Kommt es zur Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit, kann eine Versicherung mit ‚echter DU-Klausel‘ zumindest für etwas wirtschaftliche Entlastung sorgen.

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