Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) an, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr Rentenreformen anstoßen wolle. "Wir werden mit dem Rentenpaket II noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Hierbei handle es sich nach seinen Worten um Versprechen zum Rentenniveau und zu einem Kapitalstock bei der gesetzlichen Rente.

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"Erstens: Wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt, und zwar langfristig. Und zweitens: Wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks“, so Heil. Bereits vor Ostern habe man ein entsprechendes Gesetzpaket auf den Weg gebracht. "Beides - Rentenpaket I und II - sind wichtige Grundlagen für die Zukunft der Alterssicherung.“

Genaue Details nannte Heil nicht. Aber im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung bereits angekündigt, dass sie einen zusätzlichen Kapitalstock bei der gesetzlichen Rente ansparen wolle, finanziert aus Steuermitteln. Der Fonds soll auch in Aktien und Fonds investieren. Zehn Milliarden Euro sind als Anschubfinanzierung vorgesehen - Experten halten das für völlig ungenügend. Nach Berechnungen des Ökonomen Jochen Pimpertz müsste das Fondsvermögen 2060 bereits bis zu 864 Milliarden Euro betragen, um das Umlageverfahren dauerhaft zu entlasten - bei einem Rentenniveau von dann 43 Prozent.

Auch Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, wies bereits mehrfach darauf hin, dass die zehn Milliarden Euro Kapitalstock nicht ausreichen werden. "Klar ist, dass zehn Milliarden Euro ein Beitrag sind, der die Finanzierung der Rentenversicherung nur in einer kleinen Weise flankieren kann. Wir haben einen jährlichen Haushalt von 340 Milliarden Euro“, wird sie von dpa zitiert. Auch sei nach wie vor nicht geklärt, welche Funktion der Rentenstock habe und wie er verwaltet werden solle.

Doch laut Hubertus Heil gehe es auch darum, das Rentenniveau weit über das Jahr 2025 hinaus bei 48 Prozent zu sichern. Bis dahin gilt die sogenannte Doppelte Haltelinie, die die aktuelle Bundesregierung von ihren Vorgängern übernommen hat. Das heißt, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll nicht unter 48 Prozent absinken und gleichzeitig der Beitragssatz zur Rente nicht über 20 Prozent ansteigen.

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Wie ernst es die Bundesregierung mit einer möglichen Rentenreform meint, war zuletzt wiederholt in Frage gestellt worden. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung fehlten die geplanten Ausgaben für die Aktienrente - deshalb wurden Zweifel laut, ob sie überhaupt umgesetzt werden soll. Es hatte den Anschein, als falle das Vorhaben der Corona-Krise und dem Ukrainekrieg zum Opfer, die beide hohe Kosten für den Bundeshaushalt mit sich bringen.

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