VorsorgevollmachtIn einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, welche Person bestimmte Rechtsgeschäfte übernehmen soll, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Solche Vollmachten können auch geteilt werden. So kann eine Person für gesundheitliche Aspekte, eine andere für finanzielle benannt werden.AndrzejRembowski / pixabay
Beim Thema Geld hört die Liebe auf? Nicht bei der EUROPA Lebensversicherung. Mit der beliebten Paar-Aktion des Kölner Versicherers haben Vermittler die Möglichkeit, Paaren einen besonders attraktiven
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