Zeitsoldaten werden wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Je nach Dienstzeit erhalten sie Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe. Die Übergangsbeihilfe ist eine Einmalleistung, für den betreffenden Fall beträgt sie das Zweifache des letzten Monatsgehalts. Übergangsgebührnisse, also eine regelmäßige Zahlung für einen bestimmten Zeitraum, erhalten Soldatinnen und Soldaten erst ab einer geleisteten Dienstzeit von 4 Jahren.

Ein junger Zeitsoldat, der direkt nach dem Schulabschluss zur Bundeswehr geht, ist in den ersten Jahren seiner Dienstzeit kaum abgesichert. Nach drei Jahren erhält er zwei Monatsgehälter als Übergangsbeihilfe und wird in der gesetzlichen Rentenversicherung für die dreijährige Dienstzeit nachversichert. Aufgrund der allgemeinen 60-monatigen Wartezeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat er keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungssrente. Hier klafft eine gravierende Versorgungslücke.

Empfehlenswert ist es deshalb bereits zu Beginn der Dienstzeit eine hohe Dienstunfähigkeitsrente zu versichern. So kann eine adäquate Absicherung aufgebaut werden

Eine weitere Versorgungslücke in einer Bundeswehrkarriere entsteht oft unbemerkt. Manche Anbieter reduzieren bei der Ernennung zum Berufssoldaten einseitig die versicherte Rente auf einen bestimmten Prozentsatz der Versorgungslücke. Deshalb gibt es in diesen Tarifen die Verpflichtung die Ernennung zu melden. Unterlässt die versicherte Person diese Meldung, laufen Rente und Beitrag zunächst normal weiter. Erst im Leistungsfall tritt dann die Reduktion zu Tage. Natürlich erhält der Kunde die zu viel gezahlten Beiträge zurück, hat aber nun eine deutlich geringere Versorgung als angenommen. Der Blick ins Kleingedruckte ist für Berater hier besonders wichtig.

Läuft ein solcher Vertrag ohne Eintritt einer Dienstunfähigkeit bis zum Endalter durch, so hat der Kunde für eine Leistung gezahlt, die er nie bekommen hätte.

Die Bayerische bietet in Ihrem neuen Dienstunfähigkeitstarif für Soldatinnen und Soldaten eine Rente von bis zu 1700 € für Berufseinsteiger an. Eine Meldepflicht bei der Ernennung zum Berufssoldaten und Klauseln, die in diesem Fall die Rente reduzieren, sucht man vergebens. Deshalb sollte der neue Tarif der Bayerischen bei der Beratung von Zeit- und Berufssoldaten unbedingt mitbetrachtet werden.