Bereits ab dem 2. August sollen im Rahmen der IDD neue Regeln gelten, um Versicherungsanlageprodukte so zu vertreiben, dass auch nachhaltige Kriterien berücksichtigt werden. Sie sind indirekt ein Druckmittel, damit Versicherer in ihrer Produkt- und Anlagestrategie eben solche nachhaltigen Kriterien verstärkt berücksichtigen, um entsprechende Verträge anbieten zu können. Und auch Kundinnen und Kunden sollen für ökologische und soziale Belange beim Thema Altersvorsorge und Geldanlage sensibilisiert werden, dem Thema quasi nicht mehr aus dem Weg gehen können.

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Das Prozedere ist -trotz der kurzen verbleibenden Zeit- wie immer komplex, wenn aufsichtsrechtliche Regeln geändert werden. Die EU-Kommission hat zunächst Novellen zu zwei bestehenden Verordnungen verabschiedet und diese entsprechend abgeändert. Betroffen sind die delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 „in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungs-Unternehmen und Versicherungsvertreiber“ sowie „in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungs-Anlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln“ (EU) 2017/2359.

Nun hat die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nachgelegt und Leitlinien vorgestellt, die sichern sollen, dass Versicherer und Vertrieb künftig rechtskonform beraten und vermitteln. Es ist zunächst ein Entwurf - Stellungnahmen sind bis zum 13. Mai einzureichen. Über das Papier berichtete zuerst das Versicherungsjournal.

  • Kundinnen und Kunden sollen über Zweck und Umfang der Nachhaltigkeits-Abfrage klar und verständlich informiert werden.
  • Die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden bzw. der Kundin sind abzufragen. Das beinhaltet auch, sie notfalls abzudaten und einen Zeitraum festzulegen, wann sie nochmal aktualisiert werden sollen.
  • Vermittler sind verpflichtet zu prüfen, welches Produkt mit Blick auf Nachhaltigkeit geeignet ist. Vertriebsverbände hatten hier wiederholt moniert, dass es hierzu noch an verbindlichen Kriterien fehle bzw. die Versicherer transparenter kommunizieren müssen, wie stark sie Nachhaltigkeit bei ihren Produkten berücksichtigen.
  • Die Leitlinien deuten darauf hin, dass Nachhaltigkeitskriteren nicht primäres Kriterium für eine Anlage-Empfehlung sind. Zunächst gilt es, das entsprechende Produkt mit Blick auf andere Ziele hin abzuklopfen: etwa Vorwissen des Kunden, Risikopräferenz, Finanzsituation und Investment-Ziele. Erst wenn geklärt ist, welche Produkte hier geeignet sind, gilt es, daraus jenes zu wählen, welche den Nachhaltigkeits-Präferenzen am ehesten entsprechen. Das bedeutet auch: Steht kein geeignetes Produkt mit Blick auf die Anlageziele zur Verfügung, sind andere vorzuziehen.
  • Auch der Rat mit Blick auf Nachhaltigkeit muss dokumentiert werden. Das beinhaltet auch, festzuhalten, wenn kein empfohlenes Produkt diese Nachhaltigkeits-Präferenzen erfüllt.
  • Beschäftigte von Versicherern und Maklerbüros müssen, wenn sie Kunden beraten, entsprechende Kompetenzen zur Nachhaltigkeit nachweisen. Das deutet auf Weiterbildungspflichten zu den neuen Regeln hin.

Die Vorschläge zu den Leitlinien sind auf der Webseite von EIOPA in englischer Sprache einzusehen. Dort steht auch, wie Stellungnahmen einzureichen sind.

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